Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung/Erläuterung Die Gemeinde Wandlitz hat
als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Bedarf für alle
Schulformen zu prüfen, zu deren Entwicklung er verpflichtet ist. Dabei sind
besonders zu berücksichtigen: Ø die Bevölkerungsentwicklung Ø Entwicklung des Schüleraufkommens Ø Nachfrage nach den einzelnen Schulformen Ø Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der
Schulgebäude nach den Schulformen Gegenwärtig befinden sich im Gemeindegebiet drei
weiterführende Schulen, die Realschule OT Klosterfelde und die Gesamtschule OT
Basdorf mit integriertem Grundschulbereich in Trägerschaft der Gemeinde
Wandlitz sowie das Gymnasium OT Wandlitz in Trägerschaft des Landkreises
Barnim. In den
Ortsteilen Klosterfelde und Wandlitz befinden sich zusätzlich zwei
Grundschulen. Die Schülerzahlen sind rückläufig. Bei den Berechnungen liegen die Schülerzahlen aus der
Grundschule Wandlitz, Grundschule Klosterfelde, Gesamtschule Basdorf mit
integriertem Grundschulbereich (Primarstufe), Grundschule Marienwerder (50 %
der Schulabgänger) sowie Grundschule Groß Schönebeck (15 % der Schulabgänger)
der 6. Klasse zugrunde.
Ein
Zuzug von Schülern wurde bei diesen Schülerzahlen nicht berücksichtigt. Es sind für den Erhalt der drei weiterführenden
Schulen bei einer erforderlichen Zweizügigkeit der Schulen mindestens jährlich
134 Schüler notwendig. Gemäß der Verwaltungsvorschriften über die
Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2003/2004, Punkt 7 -
Unterrichtsorganisation in Schulen der Sekundarstufe I, gilt für die
Klassenfrequenz der Richtwert von 27 Schülern für eine Klassenbildung. Für die
Fortführung von Klassen in der Real- sowie der Gesamtschule gilt die Bandbreite
20 bis 28. Für die Fortführung von Klassen am Gymnasium sind mindestens 27 Schüler/Klasse erforderlich. Hieraus ergibt sich, dass mittelfristig nicht alle
drei Standorte für die weiterführenden Schulen gehalten werden können, insbesondere
auch unter dem Aspekt, dass ca. 20 % der Schüler aus dem Gemeindebereich
weiterführende Schulen außerhalb der Gemeinde anwählen. Danach wären rein
rechnerisch 162 Schüler erforderlich, die jährlich in die Sekundarstufe I
wechseln. Bereits für das Schuljahr 2004/2005 kann an der Gesamtschule OT Basdorf
keine siebente Klasse eröffnet werden, da die notwendigen Schüler fehlen. Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass
kurzfristig Investitionsentscheidungen für die Schulstandorte zu treffen sind.
Dass betrifft den Bau der Sporthalle in Wandlitz, die Sanierung des Gymnasiums
in Wandlitz und die Beseitigung der
fehlenden Hortkapazität in Wandlitz. Zur Vermeidung
von Fehlinvestitionen und um dauerhaft ein breitgefächertes
Bildungsangebot mit mindestens zwei weiterführenden Schulen im Gemeindegebiet
zu erhalten, müssen Schulstandortentscheidungen getroffen werden. Bei der Überarbeitung der
Schulentwicklungsplanung wurden
folgende Punkte bei der Schulstandortbewertung betrachtet:
Danach wurden mögliche Varianten der Schullandschaft
und deren Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Variante A
Die Schullandschaft in der Gemeinde Wandlitz bleibt
in der jetzigen Form bestehen. Folgen wären Ø Die voraussichtliche Schließung der Gesamtschule OT
Basdorf und der weitgehende
Leerstand des Schulgebäudes Ø Unterauslastung der Sporthalle OT Basdorf Ø erforderlicher Neubau Sporthalle OT Wandlitz Ø erforderlicher Neubau Horträume OT Wandlitz Ø erforderlicher Neubau Sporthalle OT Klosterfelde Variante B
Gymnasium (zweizügig) im OT Wandlitz Realschule (zweizügig) im OT Basdorf eine Grundschule (fünf- bis sechszügig) im OT
Klosterfelde für die gesamte Gemeinde Folgen wären Ø Überhang an Räumen in den OT Basdorf und Wandlitz Ø Fehlbedarf an Räumen im OT Klosterfelde Ø Fehlbedarf an Horträumen im OT Klosterfelde Ø fehlende Sportkapazitäten im OT Wandlitz für
Sekundarbereich Ø fehlende Sportkapazitäten im OT Klosterfelde Ø Investitionsbedarf 4,64 Mio. € insgesamt + Summe x für zusätzl. Horträume davon - Basdorf 0,416
Mio. € - Klosterfelde 1,6
Mio. €+ Summe x für zusätzl. Horträume (mit Sporthalle) - Wandlitz 2,624
Mio. € (mit Sporthalle) Besondere Problemstellung Ø zusätzliche Schülerbeförderung aus den OT Basdorf und
Wandlitz für z.Zt. 358 Schüler Ø zusätzlicher Investitionsbedarf durch fehlende
Hortkapazität im OT Klosterfelde Ø Sporthallenbau im OT Wandlitz Variante C
Gymnasium und Grundschule (zweizügig) im OT Wandlitz Realschule und Grundschule( zweizügig) im OT Basdorf Grundschule(zweizügig) im OT Klosterfelde Folgen wären Ø drei Schulstandorte bleiben erhalten Ø Veränderung der Schuleinzugsbereiche für die
Grundschulen im OT Klosterfelde und OT Wandlitz Ø Überhang an Räumen im OT Klosterfelde, Möglichkeit
der Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Ø Möglichkeit der Erhöhung der Zügigkeit am Gymnasium
OT Wandlitz Ø Hortneubau im OT Wandlitz nicht erforderlich Ø Bau einer Sporthalle im OT Wandlitz Ø Investitionsbedarf 3,608 Mio. € insgesamt davon - Basdorf 0,416
Mio. € - Klosterfelde
1,016 Mio. € (ohne Sporthalle) - Wandlitz 2,176
Mio. € (mit Sporthalle) Variante D
Gymnasium und Grundschule (zweizügig) im OT Basdorf Realschule (zweizügig) und Grundschule (einzügig) im
OT Klosterfelde Grundschule/zwei- bis dreizügig) im OT Wandlitz Folgen wären: Ø Überhang an Räumen am Schulstandort OT Wandlitz Ø Fehlende Raumkapazitäten am Schulstandort OT Basdorf ÞHort Neubau erforderlich (Kosten nicht ermittelt) Ø Eventuell Veränderung der Schuleinzugsbereichs
Grundschule OT Basdorf Þ weiterer Schülertransport von Basdorf nach Wandlitz Þ Schaffung weiterer Raumkapazitäten Ø Bau einer Sporthalle im OT Klosterfelde Ø
Investitionsbedarf 2,292
Mio. € insgesamt + Summe X für Aufstockung Hort davon - Basdorf - 0,416 Mio. € + Summe x für Aufstockung Hort - Klosterfelde 1,6 Mio. € (mit Sporthalle) - Wandlitz – 0,276 Mio. € Besondere Problemstellung Ø
Ein gemeinsamer Betrieb
von Gymnasium und Grundschule ist am Standort Basdorf nicht möglich. Aufgrund
fehlender Raumkapazitäten wäre ein Hortneubau/Aufstockung der Kita notwendig,
oder die Grundschule zu schließen. Auch bei einzügiger Grundschule beständen
keine Erweiterungskapazitäten für beide Schulformen. Ergebnis der Schulstandortbewertung
.
Finanzielle
Auswirkungen: X ja nein
Gesamtkosten der
Maßnahmen: (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Jährliche Folgekosten/-
lasten: Finanzierung: (Eigenanteil
i.d.R. Kreditbedarf) Objektbezogene Einnahmen: (Zuschüsse/Beiträge) Einmalige oder jährliche
laufende Haushaltsbelastung: (Mittelabfluss,
Kapitaldienst, Folgelasten)
im
Verwaltungshaushalt 2004
ja nein mit
€
im
Vermögenshaushalt 2004
ja
nein
mit
€ Haushaltsstelle Beschluss: Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, 1. den Erhalt der Grundschulen in den
Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz 2. dass alle
Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die Schuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind 3. dem Erhalt
einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben 4. dass das in
Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz
erhalten bleiben soll. Gesetzliche Grundlage: §§
102 ff des Brandenburgischen Schulgesetzes Anlagen: Derzeitige
Schulstandortsituation
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