Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0090  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Zander, Heike
Aktenzeichen:401100
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
24.05.2004 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
25.05.2004    (Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
27.05.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse    
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde    
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
03.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke    
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
08.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV-GV/2004-0090 Fortschreibung SEP Gemeinde Wandlitz

Begründung/Erläuterung
Begründung / Erläuterung

Begründung/Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz hat als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Bedarf für alle Schulformen zu prüfen, zu deren Entwicklung er verpflichtet ist. Dabei sind besonders  zu berücksichtigen:

Ø      die Bevölkerungsentwicklung

Ø      Entwicklung des Schüleraufkommens

Ø      Nachfrage nach den einzelnen Schulformen

Ø      Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Schulgebäude nach den Schulformen

 

Gegenwärtig befinden sich im Gemeindegebiet drei weiterführende Schulen, die Realschule OT Klosterfelde und die Gesamtschule OT Basdorf mit integriertem Grundschulbereich in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie das Gymnasium OT Wandlitz in Trägerschaft des Landkreises Barnim.

In den  Ortsteilen Klosterfelde und Wandlitz befinden sich zusätzlich zwei Grundschulen.

 

Die Schülerzahlen sind rückläufig.

 

Bei den Berechnungen liegen die Schülerzahlen aus der Grundschule Wandlitz, Grundschule Klosterfelde, Gesamtschule Basdorf mit integriertem Grundschulbereich (Primarstufe), Grundschule Marienwerder (50 % der Schulabgänger) sowie Grundschule Groß Schönebeck (15 % der Schulabgänger) der 6. Klasse  zugrunde.

 

                          

Schuljahr
Schüleranzahl

2004/2005

95 Schüler

2005/2006

94 Schüler

2006/2007

116 Schüler

2007/2008

141 Schüler

2008/2009

107 Schüler

2009/2010

150 Schüler

2010/2011

166 Schüler

Ein Zuzug von Schülern wurde bei diesen Schülerzahlen nicht berücksichtigt.

                         

 

Es sind für den Erhalt der drei weiterführenden Schulen bei einer erforderlichen Zweizügigkeit der Schulen mindestens jährlich 134 Schüler notwendig.

Gemäß der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2003/2004, Punkt 7 - Unterrichtsorganisation in Schulen der Sekundarstufe I, gilt für die Klassenfrequenz der Richtwert von 27 Schülern für eine Klassenbildung. Für die Fortführung von Klassen in der Real- sowie der Gesamtschule gilt die Bandbreite 20 bis 28. Für die Fortführung von Klassen am  Gymnasium sind mindestens 27 Schüler/Klasse  erforderlich.       

Hieraus ergibt sich, dass mittelfristig nicht alle drei Standorte für die weiterführenden Schulen gehalten werden können,  insbesondere auch unter dem Aspekt, dass ca. 20 % der Schüler aus dem Gemeindebereich weiterführende Schulen außerhalb der Gemeinde anwählen.   Danach wären rein rechnerisch 162 Schüler erforderlich, die jährlich in die Sekundarstufe I wechseln.

 

Bereits für das Schuljahr 2004/2005  kann an der Gesamtschule OT Basdorf keine siebente Klasse eröffnet werden, da die notwendigen Schüler fehlen.

 

Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass kurzfristig Investitionsentscheidungen für die Schulstandorte zu treffen sind. Dass betrifft den Bau der Sporthalle in Wandlitz, die Sanierung des Gymnasiums in Wandlitz und die Beseitigung der  fehlenden Hortkapazität in Wandlitz.

 

Zur Vermeidung  von Fehlinvestitionen und um dauerhaft ein breitgefächertes Bildungsangebot mit mindestens zwei weiterführenden Schulen im Gemeindegebiet zu erhalten, müssen Schulstandortentscheidungen getroffen werden.

 

Bei der Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung  wurden folgende Punkte bei der Schulstandortbewertung betrachtet:

  1. Anzahl der vorhandenen Klassenräume und Fachkabinette
  2. mögliche Anzahl  von Klassen, die aufgrund der vorhandenen Räume untergebracht werden können
  3. der Investitionsbedarf
  4. Eigentumsverhältnisse
  5. Sportanlagen und Sportflächen
  6. Schuleinzugsbereiche

 

Danach wurden mögliche Varianten der Schullandschaft und deren Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

 

Variante A

Die Schullandschaft in der Gemeinde Wandlitz bleibt in der jetzigen Form bestehen.

 

Folgen wären

Ø      Die voraussichtliche Schließung der Gesamtschule OT Basdorf und der  weitgehende Leerstand des Schulgebäudes

Ø      Unterauslastung der Sporthalle OT Basdorf

Ø      erforderlicher Neubau Sporthalle OT Wandlitz

Ø      erforderlicher Neubau Horträume OT Wandlitz

Ø      erforderlicher Neubau Sporthalle  OT Klosterfelde

 

Variante B

Gymnasium (zweizügig) im OT Wandlitz

Realschule (zweizügig) im OT Basdorf

eine Grundschule (fünf- bis sechszügig) im OT Klosterfelde für die gesamte Gemeinde

 

 

Folgen wären

Ø      Überhang an Räumen in den OT Basdorf und Wandlitz

Ø      Fehlbedarf an Räumen im OT Klosterfelde

Ø      Fehlbedarf an Horträumen im OT Klosterfelde

Ø      fehlende Sportkapazitäten im OT Wandlitz für Sekundarbereich

Ø      fehlende Sportkapazitäten im OT Klosterfelde

Ø      Investitionsbedarf  4,64 Mio. € insgesamt + Summe x für zusätzl. Horträume

      davon      - Basdorf 0,416 Mio. €

- Klosterfelde 1,6 Mio. €+ Summe x für zusätzl. Horträume (mit Sporthalle)

- Wandlitz 2,624 Mio. € (mit Sporthalle)

 

Besondere Problemstellung    

Ø      zusätzliche Schülerbeförderung aus den OT Basdorf und Wandlitz für z.Zt. 358 Schüler

Ø      zusätzlicher Investitionsbedarf durch fehlende Hortkapazität im OT Klosterfelde

Ø      Sporthallenbau im OT Wandlitz

 

Variante C

Gymnasium und Grundschule (zweizügig) im OT Wandlitz

Realschule und Grundschule( zweizügig) im OT Basdorf

Grundschule(zweizügig) im OT Klosterfelde

 

Folgen wären

Ø      drei Schulstandorte bleiben erhalten

Ø      Veränderung der Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen im OT Klosterfelde und OT Wandlitz

Ø      Überhang an Räumen im OT Klosterfelde, Möglichkeit der Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule

Ø      Möglichkeit der Erhöhung der Zügigkeit am Gymnasium OT Wandlitz

Ø      Hortneubau im OT Wandlitz nicht erforderlich

Ø      Bau einer Sporthalle im OT Wandlitz

Ø      Investitionsbedarf 3,608 Mio. € insgesamt

      davon      - Basdorf 0,416 Mio. €

- Klosterfelde 1,016 Mio. € (ohne Sporthalle)

- Wandlitz 2,176 Mio. € (mit Sporthalle)

Variante D

Gymnasium und Grundschule (zweizügig) im OT Basdorf

Realschule (zweizügig) und Grundschule (einzügig) im OT Klosterfelde

Grundschule/zwei- bis dreizügig) im OT Wandlitz

 

Folgen wären:

Ø      Überhang an Räumen am Schulstandort OT Wandlitz

Ø      Fehlende Raumkapazitäten am Schulstandort OT Basdorf ÞHort Neubau erforderlich (Kosten nicht ermittelt)

Ø      Eventuell Veränderung der Schuleinzugsbereichs Grundschule OT Basdorf  Þ weiterer Schülertransport von Basdorf nach Wandlitz Þ Schaffung weiterer Raumkapazitäten

Ø      Bau einer Sporthalle im OT Klosterfelde

 

Ø      Investitionsbedarf 2,292 Mio. € insgesamt + Summe X für Aufstockung Hort

      davon      -  Basdorf  - 0,416 Mio. € + Summe x für Aufstockung Hort

-  Klosterfelde 1,6 Mio.  € (mit Sporthalle)

-  Wandlitz – 0,276 Mio. €

 

Besondere Problemstellung

Ø      Ein gemeinsamer Betrieb von Gymnasium und Grundschule ist am Standort Basdorf nicht möglich. Aufgrund fehlender Raumkapazitäten wäre ein Hortneubau/Aufstockung der Kita notwendig, oder die Grundschule zu schließen. Auch bei einzügiger Grundschule beständen keine Erweiterungskapazitäten für beide Schulformen.

 

Ergebnis der Schulstandortbewertung

 

.

  1. Aufgrund des Elternwahlverhaltens bei den weiterführenden Schulen wird nach dem Gymnasium  die Realschule eindeutig bevorzugt. Deshalb ist dem Erhalt der Realschule als weiterführende Schule der Vorzug zu geben.
  2. Realschule im OT Basdorf hat den Vorzug, dass die räumlichen Bedingungen am Schulstandort wesentlich besser sind, Sporthalle und Außensportanlagen sind vorhanden.
  3. Drei Grundschulstandort bleiben bestehen-  Bedingung wäre die Veränderung des Schuleinzugsgebietes für die Grundschule im  OT Klosterfelde – Klosterfelde, Prenden,  Stolzenhagen (neu) und Zerpenschleuse (nach Ablauf des Vertrages)
  4. Grundschule OT Wandlitz hat gesicherte Zweizügigkeit
  5. Hortneubau in Wandlitz nicht erforderlich
  6. Gymnasium im OT Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

X   ja               nein

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahmen:

(Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten/- lasten:

 

Finanzierung:

(Eigenanteil i.d.R. Kreditbedarf)

 

Objektbezogene Einnahmen:

(Zuschüsse/Beiträge)

 

Einmalige oder jährliche laufende

Haushaltsbelastung:

(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten)

 

Veranschlagung

im Verwaltungshaushalt  2004              ja                              nein                         mit                           

 

 

 


im Vermögenshaushalt  2004               ja                               nein                          mit                           

 

 

Haushaltsstelle

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

2. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

3. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

4. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

Anlagen:

Anlagen:

Derzeitige Schulstandortsituation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-GV/2004-0090 Fortschreibung SEP Gemeinde Wandlitz (18 KB)