Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung/Erläuterung Die Gemeinde „Wandlitz“
insbesondere die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und
Zerpenschleuse liegen in einer landschaftlich bevorzugten Lage innerhalb des
Naturparks Barnim. Die wirtschaftliche
Entwicklung ist stark durch den Tourismus geprägt. Durch die Anerkennung als
„ Staatlich anerkannter Erholungsort“ könnten wichtige Impulse für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung gegeben werden. Hierzu ist die
Erarbeitung eines mittel- bzw. langfristigen Handlungskonzeptes erforderlich,
für das zunächst die Grundlagen zu ermitteln sind. Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle
Auswirkungen: nein Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) € Jährliche
Folgekosten/-lasten € Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf) € Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge) € Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (€ Mittelabfluss,
Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten) Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen. |
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