Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0093  

 
 
Betreff: Bebauungsplan " Am Dorfgraben" im OT Basdorf
- Aufhebung des Satzungsbeschlusses -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.05.2004 
4. Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug Geltungsbereich

Begründung/Erläuterung
Begründung / Erläuterung

Begründung/Erläuterung

 

 

Der o.g. Bebauungsplan wurde nach Satzungsbeschluss der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.04.2003 hat die Genehmigungsbehörde auf die Geltendmachung von Rechtsverstößen hingewiesen und mitgeteilt, dass die Satzung nicht in Kraft gesetzt werden darf. Seit vergangnem Jahr gibt es einen neuen Vorhabenträger für dieses Plangebiet, welcher an einer Weiterführung der Planung interessiert ist. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde und dem Planungsamt des Landkreises wurde ein Vorschlag zur Behebung der Rechtsverstöße erarbeitet, bei dem der Einstieg in das Verfahren mit einer erneuten Auslegung erforderlich ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

- § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. 10 GO

- §§ 2; 3 u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            nein

 

Gesamtkosten  der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)                  

 

Jährliche Folgekosten/-lasten                                                  

 

Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)                                                           

 

Objektbezogene  Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)                                                 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung   (

Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten) 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Satzungsbeschluss-Nr. „B“ 08/99-01 vom 26.05.1999 zum o.g. Planverfahren aufgehoben wird.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1

Flurkartenauszug mit Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug Geltungsbereich (641 KB)