Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung/Erläuterung Der o.g. Bebauungsplan wurde nach Satzungsbeschluss der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.04.2003 hat die Genehmigungsbehörde auf die Geltendmachung von Rechtsverstößen hingewiesen und mitgeteilt, dass die Satzung nicht in Kraft gesetzt werden darf. Seit vergangnem Jahr gibt es einen neuen Vorhabenträger für dieses Plangebiet, welcher an einer Weiterführung der Planung interessiert ist. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde und dem Planungsamt des Landkreises wurde ein Vorschlag zur Behebung der Rechtsverstöße erarbeitet, bei dem der Einstieg in das Verfahren mit einer erneuten Auslegung erforderlich ist. Gesetzliche Grundlagen
- § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm §
35 (2) Nr. 10 GO
- §§ 2; 3 u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle
Auswirkungen: nein Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) € Jährliche
Folgekosten/-lasten € Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf) € Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge) € Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (€ Mittelabfluss,
Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten) Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Satzungsbeschluss-Nr. „B“ 08/99-01 vom 26.05.1999 zum o.g. Planverfahren aufgehoben wird. Anlagen: Anlage 1 Flurkartenauszug mit Geltungsbereich
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