Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0098  

 
 
Betreff: Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Stolzenhagen, Siedlung Stolzenfels
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.05.2004 
4. Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
27.05.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung/Erläuterung
Begründung / Erläuterung

 

- Die Vorplanung wurde das Planungsbüro Fahrendholz, Bahnhofstr. 4, in 16348 Klosterfelde erstellt.

- Gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt. (Siehe Protokoll und Anlagen)

- Die Beleuchtung soll entsprechend der Einwohnerversammlung mit den Lampen Typ „Bogenleuchte Sarah“ hergestellt werden. Der sich nach der Grobkostenschätzung ergebene Beitragssatz pro/m² anrechenbare Grundstücksfläche beläuft sich auf ca.0,55-0,60 €. Dieses ist als  vorläufige Schätzung  anzusehen, da das Ausschreibungsergebnis noch abzuwarten ist.

- Laut § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen, soll für die Baumaßnahme  ein Abrechnungsgebiet gebildet werden.

 

Das Abrechnungsgebiet umfasst folgende Straße und Wege:

 

1.                  Zur Rehwiese komplett

2.                  Kieferngrund komplett

3.                  Am Kiewitt komplett

4.                  Am Uhlenhorst komplett

5.                  Amselweg komplett

6.                  Am Wildgatter

7.                  Birkenweg

8.                  An Fuchsbau

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalabgabengesetz ( KAG –Land Brandenburg)

VOB, HOAI und Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der

Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            ja nein

 

Gesamtkosten  der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)                  

 

Jährliche Folgekosten/-lasten                                                  

 

Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)                                                           

 

Objektbezogene  Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)                                                 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung   (

Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten) 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass

- die Ausschreibung der Baumaßnahme im  II. Quartal und der Bau der Beleuchtung im III. Quartal 2004 erfolgen soll.

- ein Abrechnungsgebiet zu bilden ist.

- der in der Einwohnerversammlung am 05.05.2004 ausgewählte Lampentyp „ Bogenleuchte Sarah“ zur Anwendung  kommen soll.

- die anfallenden Kosten für den Bau der Beleuchtung entsprechend der Satzung nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden sollen.

Anlagen:

Anlagen: