Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0119  

 
 
Betreff: Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Friede, Petra
Federführend:K_Steuern Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
27.05.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
03.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke    
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde    
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
02.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
08.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hundesteuersatzung Gemeinde Wandlitz

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Im Rahmen der Gemeindegebietsreform ist es erforderlich, einheitliche Satzungen für alle Ortsteile der Gemeinde Wandlitz zu erlassen.

 

Dies trifft auch für die Hundesteuersatzung zu.

 

Dem beigefügten Satzungsentwurf liegen für den 1. – 3. Hund nunmehr Tarife zugrunde, die sich als Durchschnitt aus den bisherigen Tarifen ergeben.

Dies führt für die Ortsteile Basdorf, Lanke, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und  zum Teil für Klosterfelde zur einer Senkung der Hundesteuern für den

-1. Hund            von 37,00 €  auf  33,00 €

-2. Hund             von 49,00 €  auf  45,00 €

-ab 3. Hund             von 55,00 €  auf  54,00 €   führt.

 

Für die einzelnen Ortsteile treten damit folgende Veränderungen der Besteuerung ein:

                                   

1.Hund 2. Hund 3. Hund

                                         bisher         neu                   bisher       neu                   bisher        neu      

Basdorf                        37,00 €     33,00 €*            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €                       

Klosterfelde                  25,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €           

Lanke                           37,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €

Prenden                        26,00 €     33,00 €            38,00 €     45,00 €            51,00 €    54,00 €

Schönerlinde                 37,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €

Schönwalde                  37,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €

Stolzenhagen                37,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €

Wandlitz                       37,00 €     33,00 €            49,00 €     45,00 €            55,00 €    54,00 €

Zerpenschleuse            22,00 €     37,00 €            25,00 €     49,00 €            35,00 €    55,00 €

 

(*= niedrigerer Tarif)

 

Die Rassespezifizierung gefährlicher Hunde wurde aus der Satzung entfernt, da dies rechtswidrig ist.

Damit wurde den vorliegenden diesbezüglichen Gerichtsurteilen, zuletzt vom Bundesverfassungsgericht, Rechnung getragen.

 

Eine Besteuerung gefährlicher Hunde erfolgt gemäß vorliegendem Satzungsentwurf in den Fällen, in denen die örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis entsprechender Verfahren zum Feststellen der Gefährlichkeit von Hunden gemäß Hundehalterverordnung die Gefährlichkeit feststellt.

Dies trifft insbesondere für Fälle zu, in denen Menschen oder Tiere gefährdet oder geschädigt wurden, z.B. bei Bissvorfällen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-  § 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung

-  § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

X

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

X

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

X

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

X

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

X

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2004

74.630,00

9000.02200

   Vermögenshaushalt

X

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

 

Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuersatzung Gemeinde Wandlitz (21 KB)