Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Rahmen der Gemeindegebietsreform ist es erforderlich, einheitliche Satzungen für alle Ortsteile der Gemeinde Wandlitz zu erlassen. Dies trifft auch für die Hundesteuersatzung zu. Dem beigefügten Satzungsentwurf liegen für den 1. – 3. Hund nunmehr Tarife zugrunde, die sich als Durchschnitt aus den bisherigen Tarifen ergeben. Dies führt für die Ortsteile Basdorf, Lanke,
Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und zum Teil für Klosterfelde zur einer Senkung der Hundesteuern für
den -1.
Hund von 37,00 € auf
33,00 € -2.
Hund von 49,00 € auf
45,00 € -ab
3. Hund von 55,00 € auf
54,00 € führt. Für die einzelnen Ortsteile treten damit folgende Veränderungen der Besteuerung ein:
1.Hund 2. Hund 3. Hund bisher neu bisher neu bisher neu Basdorf 37,00 € 33,00 €* 49,00 € 45,00 € 55,00 € 54,00 € Klosterfelde 25,00 € 33,00 € 49,00 € 45,00 € 55,00 € 54,00 € Lanke 37,00 € 33,00 € 49,00 € 45,00 € 55,00 € 54,00 € Prenden 26,00 € 33,00 € 38,00 € 45,00 € 51,00 € 54,00 € Schönerlinde 37,00 € 33,00 € 49,00
€ 45,00 € 55,00 € 54,00 € Schönwalde 37,00 € 33,00 € 49,00
€ 45,00 € 55,00 € 54,00 € Stolzenhagen 37,00 € 33,00 € 49,00 € 45,00 € 55,00 € 54,00 € Wandlitz 37,00 € 33,00 € 49,00 € 45,00 € 55,00 € 54,00 € Zerpenschleuse 22,00 € 37,00 € 25,00 € 49,00 € 35,00 € 55,00 € (*= niedrigerer Tarif) Die Rassespezifizierung gefährlicher Hunde wurde aus der Satzung entfernt, da dies rechtswidrig ist. Damit wurde den vorliegenden diesbezüglichen Gerichtsurteilen, zuletzt vom Bundesverfassungsgericht, Rechnung getragen. Eine Besteuerung gefährlicher Hunde erfolgt gemäß vorliegendem Satzungsentwurf in den Fällen, in denen die örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis entsprechender Verfahren zum Feststellen der Gefährlichkeit von Hunden gemäß Hundehalterverordnung die Gefährlichkeit feststellt. Dies trifft insbesondere für Fälle zu, in denen Menschen oder Tiere gefährdet oder geschädigt wurden, z.B. bei Bissvorfällen. Gesetzliche Grundlagen
- § 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung - § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz
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