Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Problembeschreibung/Begründung: Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Prenden ist das in Rede stehende Areal am Biesenthaler Weg als Wohnbaufläche dargestellt und stand auch im zugehörigen Planverfahren, sowohl aus Sicht der damaligen Gemeinde Prenden, als auch durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, nicht zur Disposition. Zudem befindet sich diese Siedlung im Siedlungsbereich gemäß LEPeV. Bei dem Areal handelt es sich um derzeit Wochenendgrundstücke mit jeweiligen Grundstücksgrößen von ca. 350 bis 950 qm Grundstücksfläche. Die gemeindliche Planungsabsicht besteht, gemäß FNP, in der langfristigen Umwandlung des Gebietes zu Wohnbaugrundstücken. In den vergangenen Jahren gab es bereits Anfragen zu möglichen Umnutzungen zu Wohnzwecken bzw. zur Neubebauung von Wohnhäusern, welche bisher seitens der Baugenehmigungsbehörde abschlägig beschieden wurden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parzellierung und der daraus sich ergebenden Grundstücksgrößen sowie der katastermäßig gesicherten Erschließung wurde ein einfacher Bebauungsplan erarbeitet, welcher textlich lediglich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die maximal überbaubare Grundstücksfläche festsetzen sollte. Gesetzliche Grundlagen §§ 3, 4 BauGB § 3 Abs.2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
einschließlich Begründung gebilligt.
öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.
ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und erläutert. |
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