Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0100  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Biesenthaler Weg OT Prenden
- Auslegungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.05.2004 
4. Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
08.06.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Prenden ist das in Rede stehende Areal am Biesenthaler Weg  als Wohnbaufläche dargestellt und stand auch im zugehörigen Planverfahren, sowohl aus Sicht der damaligen Gemeinde Prenden, als auch durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, nicht zur Disposition.  Zudem befindet sich diese Siedlung im Siedlungsbereich gemäß LEPeV.

 

Bei dem Areal handelt es sich um derzeit  Wochenendgrundstücke mit jeweiligen Grundstücksgrößen von ca. 350 bis 950 qm Grundstücksfläche. Die gemeindliche Planungsabsicht besteht, gemäß FNP, in der langfristigen Umwandlung des Gebietes zu Wohnbaugrundstücken. In den vergangenen Jahren gab es bereits Anfragen zu möglichen Umnutzungen zu Wohnzwecken bzw. zur Neubebauung von Wohnhäusern, welche bisher seitens der Baugenehmigungsbehörde abschlägig beschieden wurden.

 

Aufgrund der bereits vorhandenen Parzellierung und der daraus sich ergebenden Grundstücksgrößen sowie der katastermäßig gesicherten Erschließung wurde ein einfacher  Bebauungsplan erarbeitet, welcher  textlich lediglich  Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die maximal überbaubare Grundstücksfläche festsetzen sollte.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

               §§  3, 4 BauGB

               §  3 Abs.2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

               Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

2923, 20

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2004

2923, 20

610.60440

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplan wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form   

einschließlich  Begründung gebilligt.

  1. Der Bebauungsplanentwurf  ist gemäß  §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger

      öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

      ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und erläutert.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Bebauungsplan „Biesenthaler Weg“, OT Prenden Stand 25.03.2004