Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Auslegungsbeschluss Gestaltungssatzung - OT Stolzenhagen   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0104 Auslegungsbeschluss Gestaltungssatzung - OT Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Folgende Änderungen wurden festgelegt:

§ 5 (2)  Als Ausnahme werden Dachziegelprofilplatten in der § 5 (2) Satz 1 geforderten farblichen Gestaltung zugelassen.

§ 5 (4) ... mit höchstebnes 1,2 m² zulässig

§ 6 (1) ... sofern es sich nicht um Scheunen und Ställe...

§ 6 (3) ... von Garagen und Carports

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich

    Begründung gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf  ist öffentlich auszulegen und es sind die Träger öffentlicher Belange zu  

    beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten 

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und erläutert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .5

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .1