Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch die landesweite Gemeindegebietsreform am 26. Oktober 2003 ist die bis zum Ablauf des 25. Oktober 2003 dem damaligen Amt Groß Schönebeck angehörige Gemeinde Zerpenschleuse in die Gemeinde Wandlitz eingegliedert worden. Da für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor der Schiedsstelle jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichtet und unterhält (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Schiedsstellengesetz (SchG) und die aufnehmende Gemeinde Wandlitz Rechtsnachfolgerin der eingegliederten Gemeinde Zerpenschleuse ist ( § 2 des 3. Gemeindegebietsreformgesetzes Brandenburg (GemGebRefGBbg), ist eine Neuordnung des Schiedsamtsbezirkes notwendig. Zum Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Wandlitz gehören dann alle Ortsteile. Gesetzliche Grundlagen § 35 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 1 Satz 1 SchG und § 2 des 3. GemGebRefGBbg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der Zuständigkeit der Schiedsstelle der Gemeinde Wandlitz für den Ortsteil Zerpenschleuse. Anlagen: keine |
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