Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, 1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird. 2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .1 |
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