Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0128  

 
 
Betreff: Abwahl einer Schiedsperson
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gorn, GudrunAktenzeichen:301001
Federführend:HA_Personal Beteiligt:HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.06.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.06.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Mit der Erweiterung des Schiedsstellenamtsbereiches der Gemeinde Wandlitz um den Ortsteil Zerpenschleuse werden die Aufgaben d
Begründung / Erläuterung

 

 

Mit der Erweiterung des Schiedsstellenamtsbereiches der Gemeinde Wandlitz um den Ortsteil Zerpenschleuse werden die Aufgaben der Schiedsstelle durch die Schiedspersonen Herr Härting und die stellvertretende Schiedsperson Frau Bernhard mit wahrgenommen.

 

Damit entfällt die Notwendigkeit der weiteren Ausübung des Amtes der Schiedsperson durch Herrn Schalo.

 

Dieser nahm das Amt als Schiedsperson für das Amt Groß Schönebeck bislang wahr.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 35 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 1 Satz 1 Schiedsstellengesetz und § 2 des 3. GemGebRefGBbg

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Schalo, der das Amt der Schiedsperson der Schiedsstelle des damaligen Amtes Groß Schönebeck ausübte, von seinem Amt als Schiedsperson zu entbinden.

Anlagen:

Anlagen: