Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Erweiterung des Schiedsstellenamtsbereiches der Gemeinde Wandlitz um den Ortsteil Zerpenschleuse werden die Aufgaben der Schiedsstelle durch die Schiedspersonen Herr Härting und die stellvertretende Schiedsperson Frau Bernhard mit wahrgenommen. Damit entfällt die Notwendigkeit der weiteren Ausübung des Amtes der Schiedsperson durch Herrn Schalo. Dieser nahm das Amt als Schiedsperson für das Amt Groß Schönebeck bislang wahr. Gesetzliche Grundlagen § 35 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 1 Satz 1 Schiedsstellengesetz und § 2 des 3. GemGebRefGBbg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Schalo, der das Amt der Schiedsperson der Schiedsstelle des damaligen Amtes Groß Schönebeck ausübte, von seinem Amt als Schiedsperson zu entbinden. Anlagen: |
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