Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 24.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 15.09.2008  
A1-40/2008  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Bestätigung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0001  
Ö 7  
Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau im OT Stolzenhagen, Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg, Asterngrund
BV-GV/2008-0016  
Ö 8  
Einwohnerantrag gegen den geplanten Ausbau des Mühlenbecker Damms  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0041  
Ö 9  
Straßenausbau "Mühlenbecker Damm" OT Basdorf, Ausbaubeschluss  
BV-GV/2008-0017  
Ö 10  
Straßenausbau Am Schwalbenberg - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0018  
    VORLAGE
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz

 

1.      mit folgenden Eckpunkten.

·        Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.

·        Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.  Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet.

·        Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen.

·        Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet.

·        Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung.

·        Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten.

·        Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt.

·        Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

4.      Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen  werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen.

 

5.      Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.

 

   
    04.11.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz

 

1.      mit folgenden Eckpunkten.

·        Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.

·        Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.  Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet.

·        Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen.

·        Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet.

·        Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung.

·        Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten.

·        Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt.

·        Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

4.      Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen  werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen.

 

5.      Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt mit folgender Ergänzung dem Beschlussvorschlag zu.

 

Ergänzung:

Der Ortsbeirat bittet die geforderten Parkplätze zu überprüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:            1

Enthaltung:       

   
    18.11.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz

 

1.      mit folgenden Eckpunkten.

·        Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.

·        Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.  Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet.

·        Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen.

·        Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet.

·        Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung.

·        Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten.

·        Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt.

·        Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

4.      Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen  werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen.

 

5.      Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:       4

Ablehnung:      

Enthaltung:       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    24.11.2008 - A1 Hauptausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz

 

1.       mit folgenden Eckpunkten.

·         Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.

·         Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.  Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet.

·         Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen.

·         Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet.

·         Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung.

·         Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten.

·         Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt.

·         Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.

 

2.       Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

4.       Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen  werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen.

 

5.       Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            10

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    04.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 26 - 
   
   
    17.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz

 

1.       mit folgenden Eckpunkten.

·         Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.

·         Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.  Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet.

·         Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen.

·         Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet.

·         Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung.

·         Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten.

·         Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt.

·         Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.

 

2.       Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

4.       Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen  werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen.

 

5.       Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            20

Ablehnung:            2

Enthaltung:            1

Ö 11  
Satzung für die öffentliche Wasserversorgung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0020  
Ö 12  
Trinkwasserversorgung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz - Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung und Ergänzende Bedingungen des Ortsteiles Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0024  
Ö 13  
Satzung über die öffentliche Schmutzwasserentsorgung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0022  
Ö 14  
Schmutzwasserentsorgung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz - Allgemeine Bedingungen für die Schmutzwasserbeseitigung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz - ABS-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0027  
Ö 15  
Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung)
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0021  
Ö 16  
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0023  
Ö 17  
2. Änderungssatzung zur Wasser- und Bodenverbandsumlage-Satzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0026  
Ö 18  
Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ in der Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0028  
Ö 19  
Erneuerung der Skateranlage im OT Basdorf  
BV-GV/2008-0029  
Ö 20  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2008  
BV-GV/2008-0030  
Ö 21  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2009
BV-GV/2008-0031  
Ö 22  
Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0032  
Ö 23  
Aufhebung des Beschlusses über die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.  
BV-GV/2008-0033  
Ö 24  
Errichtung eines Kunstrasenplatz mit Sozialgebäude und Flutlichtanlage Einreicher : CDU Fraktion  
BV-GV/2008-0037  
Ö 25  
Zuschuss zu Bewirtschaftungskosten der Rasenplätze Einreicher: CDU Fraktion  
BV-GV/2008-0038  
Ö 26  
Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2008-0040  
Ö 27  
Abschluss Wegenutzungsvertrag Erdgas zum 05.06.2011  
BV-GV/2008-0043  
Ö 28  
Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz Aufhebung des Satzungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0725  
Ö 29  
Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz Beschluss über die Weiterführung des Planungsverfahrens  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0726  
Ö 30  
Straßenbenennung im Ortsteil Schönwalde  
BV-GV/2008-0732  
Ö 31  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II" Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 22, Flur 4, Flurstück 547  
BV-HA/2008-0001  
Ö 32  
Aufhebung Beschluss der Gemeindevertretung Klosterfelde aus der 56. Sitzung vom 23.06.2003 über die Pachthöhe des Anglervereins  
BV-HA/2008-0004  
Ö 33  
Überplanmäßige Ausgabe für die Baumaßnahme Schulhofgestaltung Klosterfelde  
MV-GV/2008-0001  
Ö 34  
Überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 1.88000.54000 Kommunales Grundvermögen / Bewirtschaftungskosten  
BV-HA/2008-0008  
Ö 35  
Errichtung von zwei Verkaufspavillons in der Gemarkung Basdorf, Flur 6, Flurstücke 113 und 884, Prenzlauer Straße 41 (ehem. Lichtspielhaus)  
BV-HA/2008-0007  
Ö 36  
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens Lanke III (Kiesabbau)     MV-HA/2008-0001  
Ö 37  
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben "380 kV- Nordring Berlin" der Vattenfall Europe Transmission GmbH     MV-HA/2008-0002  
N 38     Niederschlagung von Abgabenforderungen gemäß § 261 AO   BV-GV/2008-0015  
N 39     Vergabe des Grundstücks Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 255   BV-GV/2008-0039  
N 40     Vergabe des Flurstücks 870 der Flur 4 von Wandlitz   BV-GV/2008-0042  
N 41     Vergabe des Grundstückes, Flur 12 Flurstück 961 im Ortsteil Schönwalde   BV-HA/2008-0002  
N 42     Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1923   BV-HA/2008-0003