Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der
Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz
1.mit folgenden Eckpunkten.
·Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt
zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als
verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.
·Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis
zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein
1,50 m breiter Gehweg angeordnet.
·Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit
Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen
vorgenommen.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen
angeordnet.
·Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.
·Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine
offene Muldenversickerung.
·Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109)
ist ein Rigolensystem zu errichten.
·Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten
in Pflasterbauweise befestigt.
·Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von
4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der
Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.
2.Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen
Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der
Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die
Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den
vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die
voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau
einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß
Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und
die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz
beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.
4.Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend
den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen
Parkflächenwerden nach
straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde
getragen.
5.Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die
Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.
04.11.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der
Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz
1.mit folgenden Eckpunkten.
·Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt
zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte
Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.
·Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis
zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein
1,50 m breiter Gehweg angeordnet.
·Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit
Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen
vorgenommen.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen
angeordnet.
·Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.
·Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine
offene Muldenversickerung.
·Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109)
ist ein Rigolensystem zu errichten.
·Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten
in Pflasterbauweise befestigt.
·Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von
4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der
Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.
2.Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen
technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die
Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den
vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die
voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau
einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß
Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und
die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz
beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.
4.Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend
den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen
Parkflächenwerden nach
straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde
getragen.
5.Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung
der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt mit folgender Ergänzung dem
Beschlussvorschlag zu.
Ergänzung:
Der Ortsbeirat bittet die geforderten Parkplätze zu
überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:1
Enthaltung:
18.11.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der
Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz
1.mit folgenden Eckpunkten.
·Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt
zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als
verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.
·Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis
zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein
1,50 m breiter Gehweg angeordnet.
·Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit
Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen
vorgenommen.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen
angeordnet.
·Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.
·Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine
offene Muldenversickerung.
·Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109)
ist ein Rigolensystem zu errichten.
·Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten
in Pflasterbauweise befestigt.
·Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von
4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der
Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.
2.Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen
technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die
Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den
vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die
voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau
einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß
Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und
die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz
beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.
4.Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend
den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen
Parkflächenwerden nach
straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde
getragen.
5.Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die
Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung
der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:
Enthaltung:
24.11.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der
Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz
1.mit
folgenden Eckpunkten.
·Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt
zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als
verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.
·Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis
zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein
1,50 m breiter Gehweg angeordnet.
·Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit
Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen
vorgenommen.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen
angeordnet.
·Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.
·Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine
offene Muldenversickerung.
·Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109)
ist ein Rigolensystem zu errichten.
·Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten
in Pflasterbauweise befestigt.
·Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von
4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der
Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.
2.Der
Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt
zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die
Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen
Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich
Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung
wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende
Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m²
anrechenbare Grundstücksfläche.
4.Die
Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die
Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächenwerden nach
straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde
getragen.
5.Gemäß
Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde
Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten
Kostenersatz zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10
Ablehnung:-
Enthaltung:-
04.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 26 -
17.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der
Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz
1.mit
folgenden Eckpunkten.
·Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt
zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als
verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m.
·Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis
zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m.Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein
1,50 m breiter Gehweg angeordnet.
·Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit
Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen
vorgenommen.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen
angeordnet.
·Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt.
·Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine
offene Muldenversickerung.
·Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109)
ist ein Rigolensystem zu errichten.
·Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten
in Pflasterbauweise befestigt.
·Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von
4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der
Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt.
2.Der
Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt
zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die
Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen
Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich
Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung
wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe
informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare
Grundstücksfläche.
4.Die
Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die
Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächenwerden nach
straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde
getragen.
5.Gemäß
Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde
Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten
Kostenersatz zu erheben.