Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Nach
§§ 76, 78 GO Bbg i.V.m. § 28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushalt der Gemeinde
umfasst ein Volumen von 26.599.500
€ im Verwaltungshaushalt und 9.830.000
€ im Vermögenshaushalt und
ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Gesetzliche Grundlagen §§
76, 78 GO Bbg Gemäß Kommunalrechtsreformgesetz
(KommRRefG) Artikel 4 Abs. 3 bleiben für Gemeinden, die ihre
Haushaltswirtschaft nach dem 1. Januar 2008 bis längstens 31. Dezember 2010
nach den Grundsätzen des kameralen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
führen, die Vorschriften der §§ 74 bis 92, 94, 95 und 111 bis 122 der
Gemeindeordnung bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2011 in Kraft. Beschluss: Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2009 mit dem anliegenden
Haushaltsplan 2009, den Finanzplan und das Investitionsprogramm der Gemeinde
Wandlitz. Anlagen: Haushaltssatzung 2009 /
Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Wandlitz |
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