Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Plangebiet umfasst 1,5 ha und befindet sich zwischen der Bahnlinie im Osten, der Bundesstraße B 109 im Westen. Südlich grenzen die Mehrzwecksporthalle, die im Bau befindliche Grundschule sowie ein Gewerbestandort und nördlich freies Feld an. Im genehmigten Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Wandlitz ist das Areal noch als Wohnbaufläche dargestellt. Derzeit befindet sich der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz in Aufstellung. Es ist geplant, das gesamte Areal in diesem Bereich zu überarbeiten und als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) darzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Schaffung von Planungs- und Baurecht für das Areal - Klärung der erforderlichen Erschließung - Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes Es ist geplant, auf dieser Fläche einen Kunstrasenplatz (Großfeld) sowie Umkleideräume mit einem Sanitärbereich einschließlich Stellplätze zu errichten. Die Grundstückskaufverträge mit der Gemeinde für den Flächenankauf wurden bereits notariell beurkundet. Für die Erstellung des Bebauungsplanes liegt ein Honorarangebot der BSM (Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH) vor. Da dieses Planungsbüro bereits das angrenzende Bebauungsplangebiet „Sporthalle an der Kegelbahn“ erstellt hat, beabsichtigt die Verwaltung die BSM erneut zu beauftragen. Gesetzliche Grundlagen §§ 1, 2, 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Flurkartenauszug zu entnehmen und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlagen: Geltungsbereich des B-Planes (Flurkartenauszug im M 1:1.500)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||