Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0028  

 
 
Betreff: Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“
in der Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Sportstätte der Gemeinde Wandlitz

Das Plangebiet umfasst 1,5 ha und befindet sich zwischen der Bahnlinie im Osten, der Bundesstraße B 109 im Westen
Begründung / Erläuterung

 

Das Plangebiet umfasst 1,5 ha und befindet sich zwischen der Bahnlinie im Osten, der Bundesstraße B 109 im Westen. Südlich grenzen die Mehrzwecksporthalle, die im Bau befindliche Grundschule sowie ein Gewerbestandort und nördlich freies Feld an.

 

Im genehmigten Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Wandlitz ist das Areal noch als Wohnbaufläche dargestellt. Derzeit befindet sich der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz in Aufstellung. Es ist geplant, das gesamte Areal in diesem Bereich zu überarbeiten und als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) darzustellen. 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-         Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-         Schaffung von Planungs- und Baurecht für das Areal

-         Klärung der erforderlichen Erschließung

-         Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes

 

Es ist geplant, auf dieser Fläche einen Kunstrasenplatz (Großfeld) sowie Umkleideräume mit einem Sanitärbereich einschließlich Stellplätze zu errichten.

 

Die Grundstückskaufverträge mit der Gemeinde für den Flächenankauf wurden bereits notariell beurkundet.

 

Für die Erstellung des Bebauungsplanes liegt ein Honorarangebot der BSM (Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH) vor. Da dieses Planungsbüro bereits das angrenzende Bebauungsplangebiet „Sporthalle an der Kegelbahn“ erstellt hat, beabsichtigt die Verwaltung die BSM erneut zu beauftragen.  

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1, 2, 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

          17.025,69

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

        17.000

         610.60450

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Flurkartenauszug zu entnehmen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich des B-Planes

(Flurkartenauszug im M 1:1.500)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Sportstätte der Gemeinde Wandlitz (69 KB)