Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0040  

 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Böhme, Angelika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Auf der Grundlage des § 1 Abs
Begründung / Erläuterung

Auf der Grundlage  des § 1 Abs.1 der Umlegungsausschussverordnung(UmlAussV) hat die Gemeindevertretung Wandlitz am 29.04.2004 einen Umlegungsausschuss gebildet.

 

Gemäß § 4 der Umlegungsausschussverordnung wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung, die dem Umlegungsausschuss angehören, für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Da die Wahlperiode abgelaufen ist, sind die Mitglieder des Umlegungsausschusses, die der Gemeindevertretung angehören, neu zu wählen.

 

Gemäß der § 3 Abs. 4 darf kein Mitglied hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Gemeinde befasst sein.

 

Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und das Mitglied, das in der Ermittlung von Grundstückswerten sachkundig und erfahren ist, wurden von der Gemeindevertretung durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Dem Umlegungsausschuss gehören folgende  Fachmitglieder an:

Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald, Stellvertreter: Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann, weiteres Mitglied: Herr Eckart Adolph, sowie der Vertreter des Vorsitzenden: Herr Lutz Bohnebuck, Vertreter des stellv. Vorsitzenden: Herr Rechtsanwalt Volker Krane und der Vertreter des weiteren Mitgliedes: Herr Markus Coelen

Die Verwaltung empfiehlt, die Fachmitglieder des bisherigen Umlegungsausschusses wieder zu wählen. Die Wiederwahl ist zulässig.

 

Die der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder werden  für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Sie bleiben im Amt, bis die neue Gemeindevertretung ihre Nachfolger gewählt hat.

 

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie deren Vertreter werden durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt. Es wird offen abgestimmt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. § 4 Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994  über den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:

 

Vorsitzender:      Herr    Dietmar Ewald                           Vertreter:         Herr Lutz Bohnebuck

 

Stellvertreter:             Herr Rechtsanwalt                                        Vertreter:        Herr Rechtsanwalt                            Dr. Frank Engelmann                                                                          Volker Krane

 

Weiteres Mitglied: Herr Eckart  Adolph                         Vertreter:         Herr Markus Coelen

 

                       

2. Als Mitglieder der Gemeindevertretung werden gewählt:

 

1.                     ……………………………………..              Vertreter:            ………………….....

 

2.                     ……………………………………..              Vertreter:            ……………………..