Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf der Grundlage des § 1 Abs.1 der Umlegungsausschussverordnung(UmlAussV) hat die Gemeindevertretung Wandlitz am 29.04.2004 einen Umlegungsausschuss gebildet. Gemäß § 4 der Umlegungsausschussverordnung wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung, die dem Umlegungsausschuss angehören, für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Da die Wahlperiode abgelaufen ist, sind die Mitglieder des Umlegungsausschusses, die der Gemeindevertretung angehören, neu zu wählen. Gemäß der § 3 Abs. 4 darf kein Mitglied hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Gemeinde befasst sein. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und das Mitglied, das in der Ermittlung von Grundstückswerten sachkundig und erfahren ist, wurden von der Gemeindevertretung durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dem Umlegungsausschuss gehören folgende Fachmitglieder an: Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald, Stellvertreter: Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann, weiteres Mitglied: Herr Eckart Adolph, sowie der Vertreter des Vorsitzenden: Herr Lutz Bohnebuck, Vertreter des stellv. Vorsitzenden: Herr Rechtsanwalt Volker Krane und der Vertreter des weiteren Mitgliedes: Herr Markus Coelen Die Verwaltung empfiehlt, die Fachmitglieder des bisherigen Umlegungsausschusses wieder zu wählen. Die Wiederwahl ist zulässig. Die der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Sie bleiben im Amt, bis die neue Gemeindevertretung ihre Nachfolger gewählt hat. Die Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie deren Vertreter werden durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt. Es wird offen abgestimmt. Gesetzliche Grundlagen Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994 Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. § 4 Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994 über den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter: Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald Vertreter: Herr Lutz Bohnebuck Stellvertreter: Herr Rechtsanwalt Vertreter: Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann Volker Krane Weiteres Mitglied: Herr Eckart Adolph Vertreter: Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder der Gemeindevertretung werden gewählt: 1. …………………………………….. Vertreter: …………………..... 2. …………………………………….. Vertreter: …………………….. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||