Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0732  

 
 
Betreff: Straßenbenennung im Ortsteil Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, Monika
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Auf dem gemeindeeigenen Flurstück 94 der Flur 8 in der Gemarkung Schönwalde befindet sich ein unbefestigter Weg
Begründung / Erläuterung

Auf dem gemeindeeigenen Flurstück 94 der Flur 8 in der Gemarkung Schönwalde befindet sich ein unbefestigter Weg. Dieser ist unter der Bezeichnung „Weg Nr. 8“ im Straßenverzeichnis als öffentlich gewidmete Gemeindestraße eingetragen.

 

Der Eigentümer des mit einer Gaststätte bebauten Flurstücks 19/2 beantragte die Vergabe einer Hausnummer.

 

Diese Straße hat bisher keine Bezeichnung. Vor der Vergabe von Hausnummern ist die Vergabe eines Straßennamen zwingend erforderlich.

 

Durch die Kennzeichnung und Straßenbenennung ist für Rettungsfahrzeuge, Post, Be- und Entsorgungsfahrzeuge die Zufahrtmöglichkeit eindeutig erkennbar.

 

Vorgeschlagen werden die Straßennamen:

1.      „Weg zum Zeltplatz“ oder

2.      „Am Gorinsee“.

 

Der vorgeschlagene Name zu 1. verweist auf den Weg als Zugang zum anschließenden Zeltplatz und wird bereits häufig verwendet. Der vorgeschlagene Name zu 2. verweist auf die Lage am gleichnamigen See.

 

Die Straßennamen sind  in der Gemeinde bisher nicht vertreten.

 

Die Entscheidung ist im Protokoll zu vermerken.

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenverzeichnisverordnung des Landes Brandenburg

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentlich gewidmete Gemeindestraße auf dem Flurstück 94 der Flur 8 in der Gemarkung Schönwalde 1. „Zum Zeltplatz“ oder 2. „Am Gorinsee“ zu benennen.

Anlagen:

Anlagen:

Flurkarte