Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0041  

 
 
Betreff: Einwohnerantrag gegen den geplanten Ausbau des Mühlenbecker Damms
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Einwohnerantrag

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Am 27.10.2008 ist ein Einwohnerantrag gegen den geplanten Straßenausbau Mühlenbecker Damm im Ortsteil Basdorf in der Gemeindeverwaltung eingegangen (Anlage 1).

Antragsberechtigt sind Einwohner, die das 16. Lebensjahr  vollendet haben. Gemäß § 14 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung  muss ein Einwohnerantrag  von mindestens 5 vom Hundert der Antragsberechtigten unterzeichnet sein, dass sind 911 Einwohner.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 14 Abs. 6 über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages.

Gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit kann die Vertrauensperson gemeinsam unmittelbar die Verwaltungsgerichte anrufen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 14 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, den in der Anlage 1 beigefügten Einwohnerantrag gegen den geplanten Ausbau des  Mühlenbecker Damms vom  21.10.2008 abzulehnen. Die formellen Voraussetzungen eines Einwohnerantrages gemäß § 14 der Brandenburgischen Kommunalverfassung sind nicht gegeben.

Anlagen:

Anlagen:

  1. Einwohnerantrag vom 21.10.2008  ( 5 Seiten)
  2. Antwortschreiben  vom 29.10.2008 an Frau Ch.Huth –

Vertrauensperson des EW-Antrages Mühlenbecker Damm

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerantrag (377 KB)