Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 27.10.2008 ist ein Einwohnerantrag gegen den geplanten Straßenausbau Mühlenbecker Damm im Ortsteil Basdorf in der Gemeindeverwaltung eingegangen (Anlage 1). Antragsberechtigt sind Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß § 14 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung muss ein Einwohnerantrag von mindestens 5 vom Hundert der Antragsberechtigten unterzeichnet sein, dass sind 911 Einwohner. Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 14 Abs. 6 über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages. Gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit kann die Vertrauensperson gemeinsam unmittelbar die Verwaltungsgerichte anrufen. Gesetzliche Grundlagen § 14 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, den in der Anlage 1 beigefügten Einwohnerantrag gegen den geplanten Ausbau des Mühlenbecker Damms vom 21.10.2008 abzulehnen. Die formellen Voraussetzungen eines Einwohnerantrages gemäß § 14 der Brandenburgischen Kommunalverfassung sind nicht gegeben. Anlagen:
Vertrauensperson des EW-Antrages Mühlenbecker Damm
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