Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0001  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II"
Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 22, Flur 4, Flurstück 547
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, Jutta
Henke, Jutta
Aktenzeichen:W 6340071/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines Gartenhauses zum Wohnhaus und zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 22, Flur 4, Flurstück 547 vor
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines Gartenhauses zum Wohnhaus und zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 22, Flur 4, Flurstück 547 vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord II und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. 

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 45° ausgebildet werden müssen. In Angleichung an das Dach des vorhandenen Baukörpers soll der geplante Anbau ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° erhalten.

 

Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass die flächenhafte Verwendung von sichtbarem Holz an Fassaden nicht zulässig ist. Das vorhandene Holzständerhaus mit Holzverschalung wird in der gleichen Fassadengestaltung um zwei Räume erweitert.

 

Die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung und der Fassadengestaltung sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung vor dem Hintergrund der Anpassung an der Planung an das bestehende Gebäude städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

 

§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§   3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur den Befreiungen hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung und der Fassadengestaltung.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(3 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag