Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines Gartenhauses zum Wohnhaus und zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Moorbad 22, Flur 4, Flurstück 547 vor.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord II und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 45° ausgebildet werden müssen. In Angleichung an das Dach des vorhandenen Baukörpers soll der geplante Anbau ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° erhalten.
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass die flächenhafte Verwendung von sichtbarem Holz an Fassaden nicht zulässig ist. Das vorhandene Holzständerhaus mit Holzverschalung wird in der gleichen Fassadengestaltung um zwei Räume erweitert.
Die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung und der Fassadengestaltung sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung vor dem Hintergrund der Anpassung an der Planung an das bestehende Gebäude städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur den Befreiungen hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung und der Fassadengestaltung.
Anlagen:
(3 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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