Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0016  

 
 
Betreff: Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau im OT Stolzenhagen,
Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg, Asterngrund
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Mit Beschluss Nr
Begründung / Erläuterung

 

Mit Beschluss Nr. BV-HA/2008-0040 wurde das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau der Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ beauftragt.

 

Die für die Vorplanung vorgegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen grundhaften Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise, die Herstellung der Grundstückszufahrten und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Die Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ dienen vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Demnach sind die Straßen nach Straßenbaubeitragssatzung als Anliegerstraßen einzustufen und in einer Regelbreite von 4,75 m auszubauen. In den Stichstraßen Nelkengasse (ab Asterngrund bis zum Bauende) und Jasminweg (ab Gartengasse bis zum Bauende) kann die Fahrbahnbreite, auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens, auf 3,50 m reduziert werden. An den Bauenden wurde hier eine Wendemöglichkeit für PKW vorgesehen.

Im Asterngrund ist am Bauende eine Wendeanlage für ein dreiachsiges Müllfahrzeug erforderlich.

 

Für das Siedlungsgebiet sollte nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen eine verkehrsberuhigte Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beantragt werden.

 

Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage wird vorgeschlagen die Bogenleuchte „Sarah II“ Fabrikat SLF Finow, oder gleichwertig zu verwenden. Die vorgesehene Farbe ist Moosgrün RAL 6005.

Der geplante Leuchtentyp wurde bereits in den anderen Siedlungsgebieten des Ortteiles Stolzenhagen aufgestellt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

500.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

325.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

20.000,00

2. 630.95450

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als Anliegerstraßen, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:

 

  • Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,75 m.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
  • Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.