Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. BV-HA/2008-0040 wurde das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau der Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ beauftragt. Die für die Vorplanung vorgegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen grundhaften Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise, die Herstellung der Grundstückszufahrten und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Die Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ dienen vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Demnach sind die Straßen nach Straßenbaubeitragssatzung als Anliegerstraßen einzustufen und in einer Regelbreite von 4,75 m auszubauen. In den Stichstraßen Nelkengasse (ab Asterngrund bis zum Bauende) und Jasminweg (ab Gartengasse bis zum Bauende) kann die Fahrbahnbreite, auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens, auf 3,50 m reduziert werden. An den Bauenden wurde hier eine Wendemöglichkeit für PKW vorgesehen. Im Asterngrund ist am Bauende eine Wendeanlage für ein dreiachsiges Müllfahrzeug erforderlich. Für das Siedlungsgebiet sollte nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen eine verkehrsberuhigte Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beantragt werden. Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage wird vorgeschlagen die Bogenleuchte „Sarah II“ Fabrikat SLF Finow, oder gleichwertig zu verwenden. Die vorgesehene Farbe ist Moosgrün RAL 6005. Der geplante Leuchtentyp wurde bereits in den anderen Siedlungsgebieten des Ortteiles Stolzenhagen aufgestellt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als Anliegerstraßen, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. |
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