Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aufgrund erheblicher Veränderung der Ansätze des Haushaltsplanes 2009 ist es erforderlich, eine Nachtragssatzung 2009 für die Gemeinde Wandlitz zu erlassen. Gesetzliche Grundlagen Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2008 §79 GO Bbg. Gemäß Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) Artikel 4 Abs. 3 bleiben für Gemeinden, die ihre Haushaltswirtschaft nach dem 1. Januar 2008 bis längstens 31. Dezember 2010 nach den Grundsätzen des kameralen Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen führen, die Vorschriften der §§ 74 bis 92, 94, 95 und 111 bis 122 der Gemeindeordnung bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2011 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 2010 außer Kraft. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Nachtragssatzung 2008 einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplans 2008. Anlagen: 1. Nachtragssatzung/1. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Gemeinde Wandlitz |
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