Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0033  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses über die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Zander, HeikeAktenzeichen:40 50 06
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden    
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
17.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz fasste am 05.06.2008 den Beschluss über die 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.

 

Vor der erforderlichen Bekanntmachung der Änderungssatzung gemäß § 5 Abs. 5 GO meldete das Staatliche Schulamt Eberswalde rechtliche Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Änderungssatzung an. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Prüfung vorgelegt. 

 

Aus diesem Grund wurde die 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz nicht im Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz veröffentlicht.

 

Die untere Kommunalaufsichtsbehörde teilte mit, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Wandlitz vom 05.06.2008 zur 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke, BV-GV/2008-0692 rechtswidrig ist, soweit es die Neuregelung in § 3 betrifft. Danach hat die Gemeinde Wandlitz keine Satzungskompetenz zur Regelung der Kapazitätsgrenzen pro Schulklasse über die Ermächtigung des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) hinaus. Die Anzahl der Schülerinnen und Schülern bestimmt sich aus der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation in Grundschulen.

 

Bei einer künftigen Neufestsetzung der Schulbezirke wird auf die Modelle hingewiesen, die § 106 Abs. 2 BbgSchulG vorsieht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Pkt. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz vom 05.06.2008, Vorlage: BV-GV/2008-0692