Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Verkaufspavillons (je 36m² Grundfläche) für das Grundstück der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 41 in der Flur 6, Flurstücke 113 und 884 (ehem. Lichtspielhaus) vor. Ein Pavillon soll als Verkaufsstätte für Blumen und Pflanzen genutzt werden. Der zweite voraussichtlich als Lottoannahmen und Zeitschriftenverkauf. Beide Pavillons sollen pastellfarbend verputzt und mit einem Pultdach (5% Gefälle) errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes „Dimitroff-/ Akazienstraße“. Der Bebauungsplan setzt das Grundstück als Mischgebiet fest. Das geplante Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und es sind keine Ablehnungsgründe abzuleiten. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim steht dem Vorhaben bedenklich gegenüber. Gesetzliche Grundlagen §§ 30 und 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur Errichtung von zwei Verkaufspavillons auf dem Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 41, Flur 6, Flurstücke 113 und 884. Anlagen: (4 Seiten) B-Plan – Teil A – Übersichtsplan Auszüge aus Bauvoranfrage |
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