Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit dem Anglersportverein e.V. „Kleine Lottsche“ wurde 1993 ein Pachtvertrag für das Flurstück 100 teilw. der Flur 2 in der Gemarkung Klosterfelde geschlossen. Auf diesem Flurstück befindet sich ein Toilettengebäude des Anglervereins.
Das Vereinshaus, das Gelände und sonstige Einrichtungen des Angelsportvereins befinden sich dagegen auf den Flurstücken 98 teilw., 101 teilw. und 102 teilw. der Flur 2 in der Gemarkung Klosterfelde.
Als der ehemalige Eigentümer der genannten Flurstücke, die BVVG, die Flurstücke zum Höchstgebot zum Verkauf anbot, beteiligte sich die ehemalige Gemeinde Klosterfelde an der Ausschreibung. Die Kommune erhielt den Zuschlag. Am 29.01.2003 wurde der Kaufvertrag notariell beurkundet.
Die Refinanzierung des Kaufpreises sollte über Pachteinnahmen vom Anglersportverein und aus Verkäufen von nicht benötigten Flächen, z.B. Verkauf an Herrn Strykowski als Anlieger, erfolgen.
Durch das ehemalige Amt Wandlitz wurde dem Verein ein Pachtvertragsentwurf mit einer monatlichen Pacht von 160,00 € (ergab sich aus der Refinanzierungsberechnung) angeboten. In der 56. Sitzung der Gemeindevertretung Klosterfelde am 23.06.2003 beschloss diese, für das Jahr 2003 auf die Pachteinnahme zu verzichten und den Pachtzins auf 80,00 €/Monat ab 2004 zu reduzieren.
Daraufhin wurde ein Pachtvertrag für die Flurstücke 98 teilw., 101 teilw. und 102 teilw. mit einer Größe von ca. 105 m² am 20.10.2003 unterzeichnet. Als monatlicher Pachtzins wurden 80,00 € vereinbart.
Mit Schreiben vom 29.09.2008 bat der Vereinsvorsitzende, Herr Erich Schulz, um Erlass des monatlichen Pachtzinses. Als Begründung gab er an, dass der Verein derzeit in einer kritischen Finanzlage ist, da Reparaturen, z.B. am Vereinsgebäude, erforderlich sind. Ein weiteres Argument ist, dass anderen Sportvereinen Pachtzinszahlungen erlassen wurden.
Nach Prüfung des Sachverhaltes und der Gegenüberstellung mit dem Anglerverein Wandlitz wird empfohlen, die Beschlussfassung zur Pachthöhe aus der 56. Gemeindevertretersitzung vom 23.06.2003 der ehemaligen Gemeindevertretung Klosterfelde aufzuheben und den neuen Pachtzins durch den Bürgermeister (Geschäft der laufenden Verwaltung) festlegen zu lassen. In Anlehnung des mit dem Anglerverein Wandlitz aktuell abgeschlossenen Pachtvertrages soll der neue Pachtzins 2,60 €/M²/Jahr betragen.
Die jährliche Einnahme ergibt künftig = 273,00 €.
Gesetzliche Grundlagen § 50 (2) Kommunalverfassung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss hebt die Beschlussfassung der ehemaligen Gemeindevertretung Klosterfelde aus der 56. Sitzung vom 23.06.2003 zur Pachthöhe Anglerverein „Kleine Lottsche“ Klosterfelde e.V. auf. Die Festlegung des neuen Pachtzinses erfolgt durch den Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung. Anlagen: Protokoll der 56. Sitzung vom 23.06.03 Schreiben des Sportanglervereins vom 29.09.08
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