Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Durch die HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurde eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet, welche den Straßenausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ einschließlich Errichtung einer Wegebeleuchtung im Ortsteil Wandlitz berücksichtigt. Die Straße „Am Schwalbenberg“ ist derzeit unbefestigt und auf ihrer gesamten Länge aufgrund von Unebenheiten nur mit Schrittgeschwindigkeit befahrbar. Aufgrund des vorhandenen Alleebaumbestandes variiert die für den öffentlichen Verkehr überwiegend verfügbare Fahrbahnbreite zwischen 3,50 m und 4,50 m. Im Einmündungsbereich zur Prenzlauer Chaussee (B109) beträgt sie ca. 6,50 m. Die vorliegende Ausbauvariante soll weitgehend dem Schutz des vorhandenen Alleebaumbestandes dienen. Sie bildet einen Konsens zwischen den naturschutzrechtlichen und verkehrsrechtlichen Belangen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) kann der Straßenabschnitt (Teilbereich 1) zwischen der Zufahrt zur Volksbank und der Thälmannstraße wegen der Verkehrsbelegung durch den Anliegerverkehr als eine Wohnstraße mit Mischungsprinzip in dörflichen Gebieten mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ausgebaut werden. Es sind dabei keine gesonderten Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr vorzusehen. D.h., alle Verkehrsteilnehmer nutzen die Straßenfahrbahn. Die gewählte Fahrbahnbreite lässt keinen Begegnungsverkehr Pkw / Pkw zu. Lkw`s der Ver- und Entsorgung können die Straße im Richtungsverkehr uneingeschränkt befahren. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist die verkehrsrechtliche Ausschilderung einer verkehrsberuhigten Einbahnstraße in Richtung Thälmannstraße notwendig. Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet. Insgesamt werden 8 Pkw-Stellplätze angeordnet: - 4 Stück neben der Straßenführung in Längsaufstellung und - 4 Stück am Zugang zur Seepromenade Letztere dienen vorwiegend den Besuchern des Ortes. Die Notwendigkeit der Herstellung ergibt sich aus der örtlichen Nähe zur Seepromenade. Nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich dabei um so genannte selbstständige Parkflächen. Deren Herstellung trägt die Gemeinde zu 100 %. Im Straßenabschnitt zwischen der Einmündung der Prenzlauer Chaussee (B109) und der Zufahrt zur Volksbank (Teilbereich 2) wird neben dem Anliegerverkehr auch der Kunden- und Lieferverkehr zu den anliegenden Dienstleistungseinrichtungen abgewickelt. Die daraus resultierende Verkehrsbelastung erfordert zur Gewährleistung des Begegnungsverkehrs Lkw / Lkw eine Fahrbahnausbaubreite von 6,0 m. Des Weiteren ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein separater Gehweg anzuordnen. Der Ausbau der Fahrbahn, des Gehweges sowie der Aufpflasterungen erfolgt in Anlehnung an die optische Gestaltung des Maränenweges in Pflasterbauweise. Die Regenentwässerung wird über eine offene Muldenversickerung gewährleistet. Zum Schutz der Mulden und des Baumbestandes wird die Fahrbahn mit einer Hochbordbegrenzung und Sickerzuläufen versehen. Im Teilbereich 2 ist die Anordnung eines Rigolensystems erforderlich. Des Weiteren soll entsprechend der vorhandenen Beleuchtung im Maränenweg und in der Thälmannstraße eine Wegebeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Firma SLF oder mit einer ähnlichen Aufsatzleuchte errichtet werden. Der Leuchtenabstand beträgt 25 bis 30 m. Entsprechend vorliegender Kostenberechnung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten für den Straßenausbau und die Errichtung der Wegebeleuchtung einschließlich Planung auf ca. 193.679,82 €. Gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 (Straßenbaubeitragssatzung) wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe auf einer Einwohnerversammlung am 07.10.2008 informiert (Protokoll siehe Anlage). Auf der Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegerbeitrag für den beitragsfähigen Aufwand für den Straßenausbau und die Errichtung der Wegebeleuchtung einschließlich Planung der Anliegerstraße „Am Schwalbenberg“ ca. 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche. Im Übrigen berücksichtigt die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ausbaus der Straße „Am Schwalbenberg“ die Befestigung der Grundstückszufahrten. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 16.679,06 €. Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß Grundstückszufahrtensatzung vom 01.01.2007 Kostenersatz in einer voraussichtlichen Höhe von ca. 45,- bis ca. 55,- € pro m² Zufahrtenfläche erhoben. Die Unterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden zur Sitzung vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Wandlitz Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz 1. mit folgenden Eckpunkten. · Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m. · Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m. Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet. · Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen. · Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet. · Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt. · Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung. · Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten. · Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt. · Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.
4. Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen. 5. Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben. Anlage OT Wandlitz Straßenausbau „Am Schwalbenberg“ Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 07.10.2008 Teilnehmer: Herr Musewald Ortsbürgermeister Herr Stumpf Bauamt Wandlitz Frau Fiedler Bauamt Wandlitz Herr Garkisch HVB Ingenieurgesellschaft mbH Anlieger gemäß Teilnehmerverzeichnis Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr. Herr Musewald begrüßt die Anwesenden und stellt die teilnehmenden Vertreter der Gemeindeverwaltung und den Bearbeiter des Planungsbüros vor. Er erläutert die Veranlassung zur Durchführung der Einwohnerversammlung. Herr Stumpf erläutert die rechtlichen Grundlagen für den Straßenausbau im Hinblick auf die Straßenbaulast und die Verkehrsicherungspflicht der Gemeinde gegenüber allen Verkehrsteilnehmern. Ergänzend erläutert er, dass der Straßenbaulastträger nach Brandenburgischem Straßengesetz verpflichtet ist, die Straßen in einem, den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern. Er erklärt, dass im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Anlieger erfolgt. Deshalb wurde zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, um eine Vorstellung der Planungsunterlagen vorzunehmen und über die zu erwartenden Kosten und die daraus resultierenden Straßenausbaubeiträge zu informieren. Frau Fiedler erörtert den Abarbeitungsstand der Maßnahme. Sie erklärt, dass verschiedene Ausbauvarianten insbesondere im Hinblick auf die naturschutzrechtlichen und verkehrsrechtlichen Belange untersucht wurden und weist darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung die daraus resultierende genehmigungsfähige Ausbauvariante vorgestellt werden soll. Weiterhin erörtert Sie den im Weiteren vorgesehenen Projektablauf der Maßnahme. Sie erklärt, dass beabsichtigt ist, unter der Voraussetzung des Ausbaubeschlusses der Gemeindevertretung, mit der Ausbaumaßnahme im April / Mai 2009 zu beginnen. Vorab sollen die notwendigen Baumfällungen durchgeführt werden. Herr Garkisch stellt die vorliegende Planungsunterlage der Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten vor. · Die vorliegende Ausbauvariante soll weitgehend dem Schutz des vorhandenen Alleebaumbestandes dienen. Sie bildet einen Konsens zwischen den naturschutzrechtlichen und verkehrsrechtlichen Belangen. Die in der Entwurfsunterlage dargestellten Baumfällungen betreffen nur derzeit schon geschädigte Bäume. Diese werden nach der Maßnahme durch neue Baumpflanzungen ersetzt. · Die Ausbaubreite im Einmündungsbereich zur Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt 6,0 m. Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet. · Der restliche Fahrbahnbereich bis zur Einmündung Thälmannstraße wird auf eine Breite von 3,50 m ausgebaut. · Der Ausbau der Fahrbahn und des Gehweges erfolgt in Pflasterbauweise. · Gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung wird der Bereich zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Zone mit Einbahnstraßenverkehr in Richtung Thälmannstraße ausgeschildert. · Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet. · Des Weiteren wurden aus verkehrsrechtlichen Gründen aufgrund der Ausschilderung als verkehrsberuhigte Zone 8 Parkplätze angeordnet. · Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung. · Zum Schutz der Regenentwässerungsmulden werden seitlich der Fahrbahn Hochborde angeordnet. Zur Gewährleistung des Regenwasserabflusses werden diese durch Sickerzuläufe ergänzt. · Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) muss ein Rigolensystem errichtet werden. · Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt. · Des Weiteren soll eine Wegebeleuchtung errichtet werden. Der geplante Lampentyp (Aufsatzleuchte „Wandlitz“) entspricht der Beleuchtung im Maränenweg und in der Thälmannstraße. Der Leuchtenabstand liegt bei 25 bis 30 m. Durch die anwesenden Anlieger wurden folgende Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt. · Herr Dr. Franz weist darauf hin, dass sich ein durch die Maßnahme betroffenes Grundstück in seinem Eigentum befindet. Vorab sind die Grundstücksverhältnisse zu klären. Er weist darauf hin, dass er bereits im Jahr 1994 der Gemeinde das Grundstück zum Kauf angeboten hat und bisher keine Reaktion erfolgt ist. Herr Musewald meint, dass man sich mit dieser Angelegenheit befassen wird, um das Baurecht herzustellen. · Frau Dr. Franz meint, dass die Anzahl der Parkplätze unzureichend ist. Nach dem Ausbau der Straße ist das Parken durch Patienten nicht mehr möglich. Sie verweist darauf, dass sie Parkplätze für ihre Patienten benötigt. Herr Garkisch weist darauf hin, dass die zur Verfügung stehende Anzahl der Parkplätze aufgrund des Baumbestandes nicht erweitert werden kann. · Es soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, durch eine entsprechende Beschilderung den Einbahnstraßenbereich nur für Anlieger befahrbar zu machen. Dies soll auch dazu führen, dass die Parkplätze nicht durch z.B. Strandbadbenutzer belegt werden. Herr Garkisch erläutert, dass es sich bei der Straße um eine für jeglichen öffentlichen Verkehr zugängliche öffentliche Straße handelt. Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Beschilderung, wie „Verkehrsverbot-Anlieger frei“, ist nur unter besonderen Umständen genehmigungsfähig. · Es wurde bezweifelt, dass so viele Bäume gefällt werden müssen, da der Alleebaumbestand doch ein sehr hohes, zu schützendes Gut darstellt. Durch Herrn Garkisch wurde auf den bereits sehr intensiven Prüfungsprozess bezüglich des Alleebaumbestandes hingewiesen. Die nunmehr 6. Variante stellt einen nach langem Ringen gefundenen Kompromiss dar, der von der unteren Naturschutzbehörde mitgetragen wird. Herr Stumpf erklärt, dass die Maßnahme gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz auf die Anlieger umgelegt wird. Die umlagefähigen Investitionskosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf 187.616,12 €. Für die Anliegerstraße Am Schwalbenberg werden die umlagefähigen Kosten für die Fahrbahn zu 65 %, für den Gehweg zu 75 %, für die Parkflächen zu 75 %, für den Landschaftsbau zu 75 % und für die Beleuchtung zu 65 % auf die Anlieger umgelegt. Bei einer anrechenbaren Grundstücksfläche der anliegenden Grundstücke von ca. 28.004 m² ergibt sich somit ein Anliegerbeitrag in Höhe von ca. 4,04 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Für die Errichtung der Grundstückszufahrten wird gemäß Kostenschätzung ein Kostenersatz von ca. 45,- bis ca. 55,- € / m² Zufahrtsfläche erhoben. Im Zusammenhang mit der Anliegerbeitragsberechnung wurden durch die Anwesenden folgende Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt. · Wie werden Eckgrundstücke bewertet? Herr Stumpf erläutert, dass gemäß § 4 Pkt. 10, Eigentümer von Eckgrundstücken bei Straßenbaumaßnahmen jeweils 2/3 des umlagefähigen Aufwandes, der auf ihr Grundstück entfällt, als Anlieger sowohl der einen als auch der anderen Straße zu entrichten haben.
· Auf die Frage, ob der Spielplatz in die Anliegerbeitragsberechnung einbezogen wurde antwortet Herr Stumpf, dass der Spielplatz auf dem Flurstück 1280 bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksflächen berücksichtigt wurde. Die Veranstaltung ist gegen 19.30 Uhr beendet. Wandlitz, den 08.10.2008 F.d.R.d.A. Fiedler Stumpf
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