Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 05.06.2008 hat die
Gemeindevertretung Wandlitz (BV-GV/2008-0695) folgenden Beschluss gefasst: „In Übereinstimmung mit
dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet
Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig
beendet. Die Absicht des
Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im
Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt
zu geben.“ Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte am 03.07.2008. Bis zum 04.10.2008 hat einzig die EWE
Netz GmbH ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrages bekundet. In
diesem Zusammenhang hat die EWE Netz GmbH auch einen Vertragsentwurf vorgelegt.
Dieser entspricht dem mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg
ausgehandelten Mustervertrag. Die EWE Netz GmbH hat
angeboten, dass nach Abschluss des Wegenutzungsvertrages eine
Sondervereinbarung geschlossen wird, die beinhaltet, dass die günstigeren
Bedingungen des Neuvertrages zur Kostenteilung bei Umverlegungsmaßnahmen schon
ab Vertragsunterschrift gelten (zwei Drittel statt bisher 50%). Daher wird
empfohlen, den Wegenutzungsvertrag bereits jetzt abzuschließen. Gesetzliche Grundlagen §28 Abs. 2 Nr. 17 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Anlagen: Interessenbekundung EWE
Netz GmbH Muster zum
Wegenutzungsvertrag Erdgas |
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