Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0725  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ wurde am 29
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ wurde am 29. April 1999 mit der Beschluss-Nr. W 05/99 – 05 als Satzung beschlossen und am 08. November 1999 durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt. Da die Maßgaben nicht erfüllt wurden, fiel der nicht rechtskräftige Bebauungsplan aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2003 auf den Stand des Aufstellungsbeschlusses zurück. Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen  zu können, ist vorab die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erforderlich.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ vom 29. April 1999 (Beschluss-Nr. W 05/99 – 05) wird aufgehoben.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Flurkarte „Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (122 KB)