Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ wurde am 29. April 1999 mit der Beschluss-Nr. W 05/99 – 05 als Satzung beschlossen und am 08. November 1999 durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt. Da die Maßgaben nicht erfüllt wurden, fiel der nicht rechtskräftige Bebauungsplan aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2003 auf den Stand des Aufstellungsbeschlusses zurück. Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen zu können, ist vorab die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erforderlich. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Gesetzliche Grundlagen § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ vom 29. April 1999 (Beschluss-Nr. W 05/99 – 05) wird aufgehoben. Anlagen: Flurkarte „Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“
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