Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0032  

 
 
Betreff: Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt   
29.01.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.01.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz Anlage- nach HAS

Begründung / Erläuterung

Die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner ist in § 13 Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) geregelt, der die bisherigen Vorschriften über die Unterrichtung der Einwohner (§ 16 Abs. 1, 2 Gemeindeordnung-GO), über die Einwohnerversammlung (§ 17 GO) und über die Einwohnerfragestunde (§ 18 Abs. 1 GO) sowie die Beteiligung von Betroffenen und Sachverständigen (§ 18 Abs. 2 GO) ersetzt.

Gemäß § 13 S. 1 obliegt die Beteiligungs- und Unterrichtungspflicht zukünftig der Gemeinde, wobei die Gemeindevertretung gemäß § 13 S. 3 BbgKVerf durch die Hauptsatzung die Formen der Einwohnerbeteiligung festlegt.

Vorliegend wird von der Ermächtigung nach § 13 S.3 BbgKVerf Gebrauch gemacht, es werden Einzelheiten der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in dieser gesonderten Satzung geregelt, welche als Anlage beigefügt ist.

Anstelle der Verpflichtung, die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten, wird in § 13 S. 1 BbgKVerf die Verpflichtung zur Beteiligung und Unterrichtung der betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten gesetzlich verankert. Die Eingrenzung auf „betroffene Einwohner" hat u. a. zur Folge, dass die Gemeinde ihre Beteiligung und Unterrichtung im Einzelfall - etwa wenn nur Anlieger eines bestimmten Straßenzuges oder nur ein räumlich getrennter Ortsteil betroffen ist - auf Teile der Gemeindeeinwohner beschränken kann. Diese Möglichkeit bestand bisher nur nach § 17 Abs. 1 S. 3 GO für Einwohnerversammlungen.

Zur Beteiligung und Unterrichtung der betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten sollen Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen oder andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Diese Formen der Einwohnerbeteiligung sind  im § 3der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz geregelt.

 

In den vorliegenden Satzungsentwurf wurden die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion eingearbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§§ 13 und 36 der Brandenburgischen Kommunalverfassung

§ 3 der Hauptsatzung


Finanzielle Auswirkungen:              nein

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz.


Anlagen:

Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz Anlage- nach HAS (167 KB)