Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0021  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kapler, Steffen
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
17.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Parkgebührenordnung

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Die Erforderlichkeit zum Beschluss einer Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz, ergibt sich aus § 36 Abs. 2 des 5. Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform (5.GemGebRefGBbg).

 

Demnach tritt die bestehende Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten vom 01.01.2002 mit dem Ablauf von fünf Jahren nach der Gemeindeneubildung außer Kraft.

 

Im Gegensatz zur bisherig bestehenden Gebührenordnung ist die Fläche an der B 273/ Liepnitzsee auf Grund der derzeitigen Beschaffenheit (unbefestigt) nicht mehr als gebührenpflichtig auszuweisen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

- § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

- § 6 a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz

- Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach

  § 6 a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes

- § 47 Abs. 2 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

nein

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

nein

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

nein

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

ja

20.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

ja

1.500,00

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

20.000,00

1.68000.11000

   Vermögenshaushalt

X

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkgebührenordnung (117 KB)