Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0024  

 
 
Betreff: Trinkwasserversorgung im Ortsteil Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz - Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung und Ergänzende Bedingungen des Ortsteiles Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2Allg Beding Wasser
3Ergä Beding Wasser

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönerlinde hatte in ihrer Sitzung am 18
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönerlinde hatte in ihrer Sitzung am 18.12.1998 die Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Schönerlinde (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen.

 

Im § 36 Abs. 2 des 5. Gemeindegebietsreformgesetzes wird bestimmt, dass bisher geltendes Ortsrecht längstens für einen Zeitraum von 5 Jahren fortgilt. Danach tritt es ohne weiteres außer Kraft.

 

In Verbindung mit der Wasserversorgungssatzung sind auch die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung und die Ergänzenden Bedingungen der Gemeinde Schönerlinde zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (Beschluss vom 18.12.1998) neu zu beschließen.

 

Mit der Beschlussfassung sind keine inhaltlichen Änderungen (außer § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung entfällt) verbunden.

Es erfolgt lediglich eine Übernahme in das Ortsrecht der Gemeinde Wandlitz auf Grundlage des § 36 Abs. 2 des 5. Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

5. Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBMV)

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beiliegenden

Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung

und die

Ergänzenden Bedingungen des Ortsteiles Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung

Ergänzende Bedingungen des Ortsteiles Schönerlinde der Gemeinde Wandlitz zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2Allg Beding Wasser (71 KB)    
Anlage 2 2 3Ergä Beding Wasser (35 KB)