Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 1,
Flurstücke 57 – 60 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses
Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für das Areal
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Klärung
der erforderlichen Erschließung
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
09.08.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 1,
Flurstücke 57 – 60 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses
Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für das Areal
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Klärung
der erforderlichen Erschließung
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 1,
Flurstücke 57 – 60 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses
Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für das Areal
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Klärung
der erforderlichen Erschließung
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
01.09.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 1,
Flurstücke 57 – 60 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses
Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für das Areal
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Klärung
der erforderlichen Erschließung
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen