Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im IV. Quartal soll der Straßenbau einschließlich Straßenbeleuchtung (teilweise) in der Wensickendorfer Straße durchgeführt werden. Es erfolgt dabei eine Gliederung in zwei Bauabschnitte. Für den Bau des Fuß –und Radweges im Bereich Friedhof bis Oderstraße wurden Fördermittel bewilligt, dieser Bereich wird als 1.Bauabschnitt (1.BA) bezeichnet. Diesem Bauabschnitt zugeordnet wird außerdem der Bau von Ausweichstellen, die Erneuerung der Buswendeschleife sowie die Erneuerung des Einmündungsbereiches Basdorfer Straße / Wensickendorfer Straße. Der Ausbau des Fuß- und Radweges erfolgt in einer Breite von 2,0 m. Der Fuß- und Radweg schließt in Höhe Parkplatz an den bereits vorhandenen Radweg an und verläuft auf der nördlichen Straßenseite. Für diesen Bereich werden Vorbereitungen für die Ausstattung mit Beleuchtungsanlagen getroffen. Der 2. BA umfasst den Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze. Ein Ausbau ist lediglich im Rahmen der Erschließung des ländlichen Raumes (ländlicher Wegebau) mit einer Ausbaubreite von 3,50 m vorgesehen. Von der Oderstraße bis Ausbauende soll vor Einbau der bituminösen Tragdeckschicht eine Homogenisierung und Zementstabilisierung des vorhandenen Unterbaus vorgenommen werden. Ausweichstellen sind im Bereich der Straßeneinmündungen geplant. Die Entwässerung der Straßen und Wege erfolgt grundsätzlich über Mulden bzw. durch Versickerung im Seitenbereich. Nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse können für den 1. BA (Friedhof bis Oderstraße) keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Gemeindeverbindungsstraße, die in erster Linie die Ortsteile Stolzenhagen „Dorf“ und „Kolonie West“ verkehrstechnisch verbindet. Gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen § 2 Abs.3, sind die Kosten für Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig. Für den 2. BA (Oderstraße bis Gemarkungsgrenze) wird gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz, für die Erneuerung der Fahrbahn und für die Beleuchtung 65 % der Investitionskosten für die Berechnung von Anliegerbeiträgen herangezogen. Nach Kostenschätzung ergibt sich für diesen Abschnitt ein Anliegerbeitrag in Höhe von ca. 2,45 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Im Rahmen der Bürgerversammlung, die im August 2005 stattfinden soll, wird den Bürgern das Bauvorhaben vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert. Das Ergebnis der Bürgerversammlung (Protokoll) wird der Beschlussvorlage beigefügt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85/95 Gemeindeordnung (GO) KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich vom Friedhof bis zur Oderstraße sowie dem Einmündungsbereich Basdorfer Straße / Wensickendorfer Straße.
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze.
Hierzu ist ein Abrechnungsgebiet zu bilden.
Anlagen: Anlage 1- Protokoll Einwohnerversammlung (liegt zur Gemeindevertretersitzung vor) |
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