Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von der Festsetzung (§ 5 Abs. 5.1 – Fassadenmaterial) der Gestaltungssatzung Schönerlinde ab. Zusatz: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einem im Nachgang geänderten Antrag zu, wenn die Front- und Giebelseite mit Vorsatzputz versehen wird und der Eingangsbereich (Resalit) sowie der Giebelspitzenbereich und Nordseite mit einer Holzfassade ausgeführt wird. Abstimmungsergebnis mit Zusatz: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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