Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Befreiungsantrag zur "Gestaltungssatzung Schönerlinde" im OT Schönerlinde Flur 5, Flurstück 15/1, Dorfstraße 33a  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-HA/2005-0115 Befreiungsantrag zur "Gestaltungssatzung Schönerlinde" im OT Schönerlinde
Flur 5, Flurstück 15/1, Dorfstraße 33a
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 6340017/05
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung zu, dass die Front- und Giebelseite mit Vorsatzputz versehen wird

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von der Festsetzung (§ 5 Abs. 5.1 – Fassadenmaterial) der Gestaltungssatzung Schönerlinde ab.

 

 

Zusatz: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einem im Nachgang geänderten Antrag zu, wenn die Front- und Giebelseite mit Vorsatzputz versehen wird und der Eingangsbereich (Resalit) sowie der Giebelspitzenbereich und Nordseite mit einer Holzfassade ausgeführt wird.

Abstimmungsergebnis mit Zusatz:

Abstimmungsergebnis mit Zusatz:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .