Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Gemäß § 28 GO ist Herr Hennersdorf von der Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich vom Friedhof bis zur Oderstraße sowie dem Einmündungsbereich Basdorfer Straße / Wensickendorfer Straße.
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze.
Hierzu ist ein Abrechnungsgebiet zu bilden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||