Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass auf der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern, die Errichtung eines Gartenhauses als Geräteschuppen (2,5 x 3,0 m) zulässig ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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