Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17.6.2004 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2004-0101 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 27 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 23 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert, 12 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. 2 Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich dadurch notwendigem Überarbeitung der Planunterlagen, ist eine erneute Auslegung erforderlich. Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4 und 34 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss. Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
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