Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0330  

 
 
Betreff: Städtebauliche Satzung gemäß § 34 (4) Baugesetzbuch (Innenebereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen
Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3 und 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
01.09.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägungsprotokoll_IB_Stolzenhagen

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am   17.6.2004 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2004-0101 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden   27 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

23 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert,   12 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. 2 Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich dadurch notwendigem Überarbeitung der Planunterlagen, ist eine erneute Auslegung  erforderlich.    

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4 und 34 BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

5968, 20

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

Planungskosten Stolzenhagen

26 000,-

610.60470

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll_IB_Stolzenhagen (145 KB)