Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0345  

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtung "nördliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.09.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Straßenbaumaßnahme „nördliche Nibelungensiedlung“ ist fertiggestellt
Begründung / Erläuterung

 

 

Die Straßenausbaumaßnahme in der „nördlichen Nibelungensiedlung“ ist nach Verlegung der Schmutzwasserleitung im Frühjahr 2005 fertiggestellt worden.

 

Auf der Bürgerversammlung zur Vorstellung der Straßenbaumaßnahme wurde von den Anliegern die Herstellung der Straßenbeleuchtung angeregt. Auf Grund der vorliegenden Kalkulation konnten die Anwesenden über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert werden. Diese beträgt ca. 0,70 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Als Leuchtentyp wird die gleiche Bauart und Farbe gewählt, die entlang der Bernauer Chaussee aufgestellt wurde.

Die hierfür vorbereitenden Maßnahmen der Kabelverlegung wurden parallel zum Straßenausbau ausgeführt.

 

Da die notwendigen finanziellen Mittel für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im Haushalt 2005 nicht bereitgestellt werden konnten, wurden sie nunmehr im 1. Nachtragshaushalt veranschlagt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

150.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)  2006

 

90.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2004

..50.000,00

2. 630. 9503

   Vermögenshaushalt

 

2005

100.000,00

2. 670. 9403

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage in der „nördlichen Nibelungensiedlung“ nachfolgender Straßenabschnitte nördlich der Bernauer Chaussee:

 

-         Bahnpromenade

-         Richard- Wagner- Straße

-         Tristanstraße

-         Isoldestraße

-         Tannhäuser Straße

-         Nibelungenstraße

-         Siegfriedstraße

 

gemäß Anlage Flurkartenausschnitt Flur 6.

 

  1. Für die Erhebung von Beiträgen wird ein gemeinsames Abrechnungsgebiet gebildet.