Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Straßenausbaumaßnahme in der „nördlichen Nibelungensiedlung“ ist nach Verlegung der Schmutzwasserleitung im Frühjahr 2005 fertiggestellt worden. Auf der Bürgerversammlung zur Vorstellung der Straßenbaumaßnahme wurde von den Anliegern die Herstellung der Straßenbeleuchtung angeregt. Auf Grund der vorliegenden Kalkulation konnten die Anwesenden über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert werden. Diese beträgt ca. 0,70 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. Als Leuchtentyp wird die gleiche Bauart und Farbe gewählt, die entlang der Bernauer Chaussee aufgestellt wurde. Die hierfür vorbereitenden Maßnahmen der Kabelverlegung wurden parallel zum Straßenausbau ausgeführt. Da die notwendigen finanziellen Mittel für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im Haushalt 2005 nicht bereitgestellt werden konnten, wurden sie nunmehr im 1. Nachtragshaushalt veranschlagt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
- Bahnpromenade - Richard- Wagner- Straße -
Tristanstraße -
Isoldestraße -
Tannhäuser
Straße - Nibelungenstraße - Siegfriedstraße gemäß Anlage Flurkartenausschnitt Flur 6.
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