Der überarbeitete Entwurf des einfachen
Bebauungsplanes „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“ im Ortsteil Basdorf
wird einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.