Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen zum Baufeld, zur Traufhöhe, zur Anordnung einer Garage und zur Geschossigkeit: 1. Die Bebauung muss innerhalb des durch Baugrenzen festgelegten Baufeldes erfolgen. 2. Die Traufhöhe darf bei Gebäuden mit einem Vollgeschoss maximal 4,2 m, bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen maximal 6,4 m über dem dem jeweiligen Gebäude nächstgelegenen Höhenbezugspunkt liegen. Kommen mehrere Bezugspunkte im Abstand von 5 m in Betracht, so gilt der höchstgelegene. 3. Im allgemeinen Wohngebiet sind in den Teilflächen WA1 – WA 10 und WA 12 – WA 14 Garagen unterhalb des ersten Vollgeschosses nicht zulässig. 4. In der Teilfläche WA 14 ist eine 1-geschossige Bauweise vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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