Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0319  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Wiesenrand - Teilbereich I" im Ortsteil Schönerlinde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
01.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.09.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2005 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchzuführen sowie die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 (6-8), 3 (2) und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvor-schläge berücksichtigt werden.

 

Anlagen: (3 Seiten)

Anlagen:    (3 Seiten)

 

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name