Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen Durchführung des Abwägungsverfahren gemäß § 1 (7) BauGB i.V. mit §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0328 Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen
Durchführung des Abwägungsverfahren gemäß § 1 (7) BauGB i.V. mit §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .2