Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im IV. Quartal 2005 soll der Ausbau des Gehweges entlang der Bahnhofstraße auf der südlichen Seite beginnend von der Einmündung B 109 in Richtung Bahnübergang realisiert werden. Die Bahnhofstraße ist eine Landesstraße (L 315), die die Ortsteile Prenden und Klosterfelde verbindet. Die Straße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Der Ausbaubereich des Gehweges umfasst gemäß Planung den Abschnitt von dem im Einmündungsbereich Bahnhofstraße / B109 fertiggestellten Gehweg bis zur Höhe Ernst-Thälmann-Straße (einschließlich Querung). Dort mündet der Gehweg in den ebenfalls in diesem Jahr zu bauenden Geh-/ Radweg zur Schulwegsicherung, der am Bahnhofsvorplatz endet. Der vorhandene Zustand des Gehwegbereiches ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein von befestigten und unbefestigten Abschnitten sowohl auf der südlichen als auch auf der nördlichen Seite. Die befestigten Abschnitte sind streckenweise stark beschädigt, die vorhandene Breite der Befestigung ist nicht ausreichend. Im Hinblick auf die Bedeutung der Bahnhofstraße als Hauptverkehrsstraße in zentraler Ortslage wird die Erneuerung der vorhandenen Seitenbereiche in Form eines einseitig neu zu befestigen-den Gehweges im genannten Bauabschnitt einschließlich Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung gemäß Planung als erforderlich erachtet. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die voraussichtlich zu erhebende Ausbau-beitragshöhe beträgt 1,95 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche. Auf der Bürgerversammlung am 26.07.2005 wird das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert (Anlage 1 - Protokoll). Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85/95 Gemeindeordnung (GO) KAG Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. In der Bahnhofstraße den Gehweg auf der südlichen Seite einschließlich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: · Regelbreite 1,50 m · Pflasterung mit versickerungsfähigem Betonsteinpflaster · Die Zufahrten werden zwischen Fahrbahn und Gehweg unter Verwendung des vorhandenen Feldsteinpflasters hergestellt · Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Planung (siehe Anlage 2). Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen. 2. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung Bahnhofstraße / B109 bis ein-schließlich Querung in Höhe Ernst-Thälmann-Straße. 3. Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 3 gebildet. Anlagen:
Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung Anlage 2 – Auszüge aus den Planunterlagen Anlage 3 – Übersichtsplan zum Bauabschnitt |
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