Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Gemäß § 81 (8) erlässt die Gemeinde Wandlitz die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß § 81 (8) BbgBO der Sonderaufsichtsbehörde anzuzeigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .7 Ablehnung: .2 Enthaltung: .1 |
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