Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ist die Regelung zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, entfallen. Die Zahl und Art der Stellplätze für ein bestimmtes Bauvorhaben wird somit nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde nach den staatlichen Richtwerten gemäß der Verwaltungsvorschrift zur BbgBO landeseinheitlich festgesetzt. Die Regelungspflicht für Stellplätze fällt in den kommunalen Zuständigkeitsbereich. Mit der Erarbeitung einer Stellplatzsatzung werden somit die Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl und Art der notwendigen Stellplätze für ein Bauvorhaben eigenständig aufgrund der Festsetzungen in einer gemeindlichen Satzung zu regeln. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat den Grundsatzbeschluss über den Erlass einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz am 17. Juni 2004 gefasst. Die Aufstellung der Satzung wurde am 14.04.2004 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschlossen. Die Anregungen der gemeindlichen Gremien aus den Vorberatungen zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz wurden weitgehend im anliegenden Satzungsentwurf berücksichtigt. Änderungen und Ergänzungen sind kursiv dargestellt, Streichungen sind ent-sprechend gekennzeichnet. Gesetzliche Grundlagen § 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 2,3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. Anlagen: (5 Seiten) Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz -Entwurf- (Stand: Juli 2005)
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