Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0335  

 
 
Betreff: Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Wandlitz "Wegenerstraße" und "Am Hasenberg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Dornbach, Gundela
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.09.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Vorplanung wurde durch das Planungsbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in Klosterfelde erstellt
Begründung / Erläuterung

Die Vorplanung wurde durch das Planungsbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in Klosterfelde erstellt. Hier wurde die Notwendigkeit des Ausbaus der Beleuchtungsanlage herausgearbeitet. Danach ist der Ausbau der Straßenbeleuchtung notwendig, weil in der „Wegener Straße“ und „Am Hasenberg“ lediglich vereinzelte an Holz- und Betonmasten befestigte Leuchten mit unzureichender Ausleuchtung vorhanden sind. Die Leuchten weisen den technischen Stand der  70er Jahre auf und entsprechen nicht den heutigen DIN-Vorschriften.

 

Die im Ortsteil Wandlitz für Siedlungsgebiete ausgewählten Leuchtentypen „SLF Finow Typ Wandlitz, Farbe Moosgrün RAL 6005“ werden auch für das Abrechnungsgebiet „Wegener Straße und Am Hasenberg „ zur Abwendung kommen.

 

Gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt (siehe Protokoll).

Der sich nach der Grobkostenschätzung ergebende Beitragssatz pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 0,40 €.

 

Gesetzliche Grundlagen

-         Kommunalabgabengesetz (KAG – Land Brandenburg)

-         VOB

-         HOAI

-         Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

41.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

x

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

x

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

26.650,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

x

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

x

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2005

41.000,00

670.94000

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

-         die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Anliegerstraßen „Wegener Straße“ und „Am Hasenberg“ im Ortsteil Wandlitz, gemäß Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz, Blatt Nr. 2 (Auszug anbei) vorzunehmen

-         dass der in der Einwohnerversammlung vorgestellte Lampentyp „SLF Finow Typ Wandlitz“ zur Anwendung kommen soll

-         die Kosten für den Bau der Beleuchtung entsprechend der Satzung vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen

-         zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 2 zu bilden.

Anlagen:

Anlagen:

-         Protokoll der Einwohnerversammlung vom 14.06.2005

-         Planungsauszug Blatt 2