Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Vorplanung wurde durch das Planungsbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in Klosterfelde erstellt. Hier wurde die Notwendigkeit des Ausbaus der Beleuchtungsanlage herausgearbeitet. Danach ist der Ausbau der Straßenbeleuchtung notwendig, weil in der „Wegener Straße“ und „Am Hasenberg“ lediglich vereinzelte an Holz- und Betonmasten befestigte Leuchten mit unzureichender Ausleuchtung vorhanden sind. Die Leuchten weisen den technischen Stand der 70er Jahre auf und entsprechen nicht den heutigen DIN-Vorschriften. Die im Ortsteil Wandlitz für Siedlungsgebiete ausgewählten Leuchtentypen „SLF Finow Typ Wandlitz, Farbe Moosgrün RAL 6005“ werden auch für das Abrechnungsgebiet „Wegener Straße und Am Hasenberg „ zur Abwendung kommen. Gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt (siehe Protokoll). Der sich nach der Grobkostenschätzung ergebende Beitragssatz pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 0,40 €. Gesetzliche Grundlagen - Kommunalabgabengesetz (KAG – Land Brandenburg) - VOB - HOAI - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, - die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Anliegerstraßen „Wegener Straße“ und „Am Hasenberg“ im Ortsteil Wandlitz, gemäß Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz, Blatt Nr. 2 (Auszug anbei) vorzunehmen - dass der in der Einwohnerversammlung vorgestellte Lampentyp „SLF Finow Typ Wandlitz“ zur Anwendung kommen soll - die Kosten für den Bau der Beleuchtung entsprechend der Satzung vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen - zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 2 zu bilden. |
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