Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0339  

 
 
Betreff: Einleitungsbeschluss
Änderung des Teilflächennutzungsplanes des OT Klosterfelde in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:K 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
08.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.09.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Ausweisung der Heyertsiedlung und der Paradiessiedlung (unweit der B 109) im Flächennutzungsplan als Wohngebiet und als So
Begründung / Erläuterung

zu 1.

Die Ausweisung der Heyertsiedlung und der Paradiessiedlung (unweit der B 109) im Flächennutzungsplan als Wohngebiet und als Sondergebiet für Wochenendnutzung soll der tatsächlichen baulichen Nutzung –Wohngebiet-  angepasst werden.

Aufgrund der vorhandenen Gemengelage von Wohn- und Wochenendhausnutzung haben sich diese Siedlungsteile in den vergangenen Jahren immer mehr zu Wohngebieten entwickelt.

 

zu 2.

Weiterhin weist der Flächennutzungsplan am Ende der Mühlenstraße (südliche Seite) eine Fläche für Wald aus. Für eine Teilfläche dieses Waldes  wurde 1997 eine Teilungsgenehmigung und Baurecht mit der Auflage erteilt, dass der Waldbesitzer einen Antrag auf Waldumwandlung bei der unteren Fortbehörde stellt. Bei Erfüllung dieser Auflage wird der geplanten Wohnbebauung zugestimmt.

Die Waldumwandlung wurde genehmigt und vom Waldbesitzer auch durchgeführt.

Bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (genehmigt Dez. 1999) war eine Berücksichtigung aufgrund des bestehenden Baurechts nicht unbedingt erforderlich, so dass die betroffene Fläche als Wald dargestellt wurde. Aufgrund der gegenwärtigen Sachlage wäre ein Bauantragsverfahren abzulehnen. Um mehr Planungssicherheit für den Antragsteller zu schaffen, sollte hier der Flächennutzungsplan geändert werden. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§ 2 Zuständigkeitsordnung

§ 2 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Rahmen einer durchzuführenden Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemarkung Klosterfelde folgende Änderungen berücksichtigt werden:

 

 

  1. Umwandlung der Ausweisung Sondergebietsfläche Wochenendnutzung der Heyert- und  

Paradiessiedlung (unweit der B 109) in Wohnbaufläche

 

  1. Änderung der Ausweisung Fläche für Wald am Ende der Mühlenstraße, südliche Seite,

Flur 4, Flurstück 323/1 (teilweise), in Wohnbaufläche.

Anlagen:

Anlagen:

 

2 Seiten s/w Auszug FNP