Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
zu 1. Die Ausweisung der Heyertsiedlung und der Paradiessiedlung (unweit der B 109) im Flächennutzungsplan als Wohngebiet und als Sondergebiet für Wochenendnutzung soll der tatsächlichen baulichen Nutzung –Wohngebiet- angepasst werden. Aufgrund der vorhandenen Gemengelage von Wohn- und Wochenendhausnutzung haben sich diese Siedlungsteile in den vergangenen Jahren immer mehr zu Wohngebieten entwickelt. zu 2. Weiterhin weist der Flächennutzungsplan am Ende der Mühlenstraße (südliche Seite) eine Fläche für Wald aus. Für eine Teilfläche dieses Waldes wurde 1997 eine Teilungsgenehmigung und Baurecht mit der Auflage erteilt, dass der Waldbesitzer einen Antrag auf Waldumwandlung bei der unteren Fortbehörde stellt. Bei Erfüllung dieser Auflage wird der geplanten Wohnbebauung zugestimmt. Die Waldumwandlung wurde genehmigt und vom Waldbesitzer auch durchgeführt. Bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (genehmigt Dez. 1999) war eine Berücksichtigung aufgrund des bestehenden Baurechts nicht unbedingt erforderlich, so dass die betroffene Fläche als Wald dargestellt wurde. Aufgrund der gegenwärtigen Sachlage wäre ein Bauantragsverfahren abzulehnen. Um mehr Planungssicherheit für den Antragsteller zu schaffen, sollte hier der Flächennutzungsplan geändert werden. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung § 2 Zuständigkeitsordnung § 2 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Rahmen einer durchzuführenden Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemarkung Klosterfelde folgende Änderungen berücksichtigt werden:
Paradiessiedlung (unweit der B 109) in Wohnbaufläche
Flur 4, Flurstück 323/1 (teilweise), in Wohnbaufläche. Anlagen: 2 Seiten s/w Auszug FNP |
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