Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen: „Im Allgemeinen Wohngebiet sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig.“
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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