Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- dass
der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
- dass
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB
zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten
Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 BauGB durchzuführen.