Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen: Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 12 m. Unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der zulässigen Gebäudehöhe ist die Oberkante der Fahrbahnmitte der nächstgelegenen anbaufähigen Straßenverkehrsfläche. Oberer Bezugspunkt ist die Oberkante der Gebäude. Eine Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe bis zu 1,5 m durch technische Aufbauten ist ausnahmsweise zulässig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: .1 Enthaltung: .1 |
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