Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2005-0102  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 586, 600, 601 und 637
Errichtung eines Maschendrahtzaunes, Höhe 1,5 m
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 63400015/05
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
15.08.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.08.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
22.08.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass Einfriedungen in den Gärten mit Zäunen nur bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig sind.

Der beantragte Maschendrahtzaun hat eine Höhe von 1,5 m.

Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt; das geplante Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.

Die Zustimmung der Nachbarn zum Maschendrahtzaun liegt vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

§ 31 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen  Festsetzung,  dass  Einfriedungen in den Gärten mit Zäunen nur bis max. 1,2 m Höhe zulässig sind.

Anlagen:

Anlagen:

 

3 Seiten Antragsunterlagen