Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass Einfriedungen in den Gärten mit Zäunen nur bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig sind. Der beantragte Maschendrahtzaun hat eine Höhe von 1,5 m. Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt; das geplante Vorhaben ist städtebaulich vertretbar. Die Zustimmung der Nachbarn zum Maschendrahtzaun liegt vor. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass Einfriedungen in den Gärten mit Zäunen nur bis max. 1,2 m Höhe zulässig sind. Anlagen: 3 Seiten Antragsunterlagen |
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