dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung
gebilligt wird.
dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
02.06.2004 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung
gebilligt wird.
dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Frau Kopischkeerläutert die Beschlussvorlage.
Der Ortsbeirat Basdorf empfiehlt der Beschlussvorlage
zuzustimmen.
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der
vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der
berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung
gebilligt wird.
dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.