Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Wortprotokoll: Herr Seefeldt fragt an, ob nach diesem Beschluss diese Angelegenheiten nicht wieder verkompliziert werden, was durch die Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ja eigentlich erleichtert werden sollt. Herr Gesch teilt mit, dass es sich erst mal nur um einen Grundsatzbeschluss handelt. Es ist eine Festsetzung von dem, wie es bisher gehandhabt wurde. Die Satzung soll zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung als Entwurf vorgelegt werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass hinsichtlich der Regelung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze eine örtliche Bauvorschrift als Satzung (§ 81 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung) zu erlassen ist. In dieser Satzung sind Regelungen hinsichtlich der Herstellungspflicht, der Größe und Anzahl festzuschreiben.
Weiterhin soll in der Satzung festgelegt werden, dass die Herstellungspflicht für Stellplätze auf Antrag durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden kann, wenn dies aus verkehrlichen oder städtebaulichen Gründen vertretbar ist. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 18 Ablehnung: 1 Enthaltung: - |
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