Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Aufstellung einer Stellplatzsatzung in der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 25
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0130 Aufstellung einer Stellplatzsatzung in der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

Herr Seefeldt fragt an, ob nach diesem Beschluss diese Angelegenheiten nicht wieder verkompliziert werden, was durch die Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ja eigentlich erleichtert werden sollt.

Herr Gesch teilt mit, dass es sich erst mal nur um einen Grundsatzbeschluss handelt. Es ist eine Festsetzung von dem, wie es bisher gehandhabt wurde.  Die Satzung soll zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung als Entwurf vorgelegt werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass hinsichtlich der Regelung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze eine  örtliche Bauvorschrift als Satzung (§ 81 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung) zu erlassen ist. In dieser Satzung sind Regelungen hinsichtlich der Herstellungspflicht, der Größe und Anzahl festzuschreiben.

 

Weiterhin soll in der Satzung festgelegt werden, dass die Herstellungspflicht für Stellplätze auf Antrag durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden kann, wenn dies aus verkehrlichen oder städtebaulichen Gründen vertretbar ist. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            18

Ablehnung:            1

Enthaltung:            -